Bundesrat stimmt für Kulturgutschutzgesetz
8. Juli 2016Damit wurde das wohl umstrittenste kulturpolitische Vorhaben in letzter Instanz verabschiedet. Eineinhalb Jahre lang hatten Künstler, Sammler, Händler und auch manche Kulturpolitiker gegen das Gesetz protestiert. Manche Maler wie beispielsweise Georg Baselitz hatten gar ihre Leihgaben aus Museen zurückgefordert. Das Kulturgutschutzgesetz sieht künftig vor, dass bei Verkauf von Kunstwerken geprüft werden soll, ob sie zum deutschen Kulturgut gehören. Ist dies der Fall, so dürfen sie nicht aus Deutschland ausgefahren werden. Kritiker - darunter insbesondere Sammler - sehen sich bei dem Verkauf ihres Kunsteigentums extrem eingeschränkt und fürchten massive Wertverluste. Auch sei offen, wie genau der Begriff "national wertvolles Kulturgut" definiert werde.
Mit einer absoluten Mehrheit von 35 zu 69 Stimmen verabschiedete der Bundesrat das Kulturgutschutzgesetz, das kurz zuvor vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen, wo viele Kunstsammler leben, hatten bis zuletzt vor dem aus ihrer Sicht zu großen bürokratischen Aufwand gewarnt, der durch die Prüfung der zum Verkauf stehenden Kunstwerke auf die Länder zukomme.
Schutz vor illegalem Kunsthandel
Kulturstaatsministerin Monika Grütters zeigte sich "froh und erleichtert", wie sie der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. "Es steht der Kulturnation Deutschland gut zu Gesicht, dass sie endlich vergleichbare internationale und europäische Standards auch für sich festgeschrieben hat", so die Ministerin. Tatsächlich soll mit dem Gesetz eine längst fällige EU-Vorgabe umgesetzt worden sei, die bereits in mehr als 25 europäischen Ländern gelte.
Das Gesetz regelt künftig nicht nur die Ausfuhr von Kunstwerken, sondern auch die Einfuhr. So wird nun erstmals bei ausländischen Kunsthandelsgeschäften gefordert, die Herkunft und Identität der Werke zu prüfen. Damit soll der illegale Handel mit Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebieten erschwert werden.
woy/jb (dpa/kna)