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Neue Corona-Regeln am Arbeitsplatz

16. März 2022

Ab Sonntag dürfen Betriebe selbst entscheiden, welche Corona-Regeln sie am Arbeitsplatz festlegen - das Kabinett segnete eine entsprechende Verordnung ab. Unter anderem entfällt damit die Homeoffice-Pflicht.

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Symbolbild Frauen in Führungsposition
Bild: Zeljko Dangubic/Westend61/picture alliance

Die Ampelkoalition hält ungeachtet der Bedenken in den eigenen Reihen und den Ländern am geplanten neuen Infektionsschutzgesetz fest. Der Bundestag beriet in erster Lesung die Neuregelung, die einen Corona-Basisschutz nach Auslaufen der bisherigen Regelungen ablösen soll. Grüne und SPD machten in der Debatte deutlich, dass sie sich härtere Regeln gewünscht hätten. Dies scheiterte am Nein der FDP.

Das neue Gesetz sieht künftig nur noch einen Basisschutz anstelle der bisherigen weitergehenden Maßnahmen vor. So entfällt etwa die bundeseinheitliche Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Raums sowie viele Zugangsbeschränkungen. Länder können zwar Hotspots ausweisen und dort weitergehende Maßnahmen verhängen. Dies ist allerdings mit zusätzlichen Hürden verbunden. Kritiker befürchten, dass diese Regelung nicht gerichtsfest sein könnte.

Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich damit ab Sonntag auf neue Bedingungen zum Corona-Schutz am Arbeitsplatz einstellen. Die neue Verordnung sieht vor, dass Arbeitgeber selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Damit sind die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben.

Regionales Infektionsgeschehen berücksichtigen

Nach der neuen Verordnung sollen Arbeitgeber bei ihrer Abwägung zu den Schutzmaßnahmen das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann beispielsweise, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden.

Derzeit sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Ein Homeoffice-Angebot ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.

In der neuen Verordnung ist das Homeoffice-Angebot nur noch als Möglichkeit vorgesehen. Eine Verpflichtung besteht  für Arbeitgeber aber, wenn es um die Impfungen gegen COVID-19 geht. Sie müssen ihren Beschäftigten demnach weiterhin ermöglichen, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.

Bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz erreicht neuen Höchststand

Das Robert Koch-Institut hat bei der bundesweiten Sieben-Tage-Inzidenz erneut einen Höchstwert gemeldet. Das RKI gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Mittwochmorgen mit 1607 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 1585 gelegen. Vor einer Woche lag die bundesweite Inzidenz bei 1319.

BG Deutschland neue Bundesregierung
Das Bundeskabinett billigte die neue Arbeitsschutzverordnung von Arbeitsminister Heil Bild: Jens Krick/Flashpic/picture alliance

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warb angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen dafür, dass Betriebe und ihre Beschäftigten weiterhin sogenannte Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern.

Das neue Gesetz soll kommende Woche beschlossen werden und ab dem 20. März gelten. Es ist zunächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres in Kraft.

hf/ehl (rtr, dpa, afp)