Netflix veröffentlicht Streaming-Stunden
13. Dezember 2023Schon seit zwei Jahren veröffentlicht Netflix wöchentlich ein Top-10-Ranking der beliebtesten Formate der jeweils vergangenen sieben Tage. Mit den künftig halbjährlich vorliegenden Listen unter dem Titel "What We Watched: A Netflix Engagement Report" gibt der Dienst einen Überblick über die insgesamt gestreamte Anzahl an Stunden jedes Titels.
Einbezogen werden alle Formate, die innerhalb eines Halbjahres mindestens 50.000 Stunden gestreamt wurden. Nach Netflix-Angaben werden damit 99 Prozent der gesamten Nutzung abgebildet.
Zahlen bieten lediglich eine Orientierung
Der nun veröffentlichte erste Halbjahresreport umfasst mehr als 18.000 Titel. Auf Platz eins liegt die erste Staffel der zehnteiligen Thriller-Serie "The Night Agent", die im März 2023 startete und im ersten Halbjahr auf 812.100.000 gestreamte Stunden kam. Legt man eine durchschnittliche Dauer von 50 Minuten pro Folge zugrunde, wäre die Serie innerhalb von rund dreieinhalb Monaten etwa 1,62 Millionen Mal komplett gestreamt worden.
Netflix zufolge geben die Zahlen eine Orientierung, allerdings relativiere sich die Aussagekraft dadurch, dass Serien eine längere Laufzeit hätten als Filme. Heißt: Eine zehnteilige Serie mit zehn Stunden Laufzeit kommt zwangsläufig auf mehr Streamingstunden als ein anderthalbstündiger Film. Folgerichtig liegen auf den vorderen Plätzen des Reports auch ausschließlich Staffeln von Serien.
In der wöchentlichen Top-10-Auflistung hat Netflix die Laufzeit ins Ranking eingerechnet. Ob das künftig auch für die halbjährlichen Listen angedacht ist, ließ der Streamingdienst offen. Dafür sprach der Co-Vorstandsvorsitzende des Marktführers, Ted Sarandos, von einem "großen Schritt für unsere Branche".
Tatsächlich stand Netflix lange für seine Intransparenz in der Kritik. Zuletzt war rund um den Streik der Schauspielgilde und der Drehbuchautorinnen und -autoren in Hollywood beanstandet worden, Netflix gewähre keinen Einblick in die Zahlen, obwohl diese als Basis für Honorarverhandlungen oder die Nachhonorierung für Wiederholungen notwendig seien.