Neonazi Wiese wegen Anschlagsplänen verurteilt
4. Mai 2005Das Bayerische Oberste Landesgericht in München sprach den 29-Jährigen am Mittwoch (04.05.05) der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie mehrerer Waffendelikte schuldig. Staatsanwalt Olaf Juterzenka nannte Wiese einen "politischen Verführer", der in der rechtsextremistischen Kameradschaft Süd Gleichgesinnte um sich geschart habe, "um dem braunen Ungeist in Deutschland wieder zum Durchbruch zu verhelfen". Seine drei Mitangeklagten wurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und neun Monaten verurteilt.
Das Ziel war eine blutige RevolutionDie Angeklagten hätten eine kriminelle Vereinigung mit dem Ziel gegründet, Mord und Totschlag zu begehen, erklärte das Gericht. Ihnen sei es darum gegangen, das freiheitlich demokratische System abzuschaffen, was nur durch eine "blutige Revolution" möglich gewesen wäre. Die Gruppe sei sich einig gewesen, dass sie Anschläge begehen wollte. Nur der Zeitpunkt des Handelns sei offen geblieben. Dadurch seien ihre Pläne diffus geblieben, lautete die Urteilsbegründung.
Auch Politiker sollten Ziel des Anschlags werdenDie vier Männer sollen bei der Grundsteinlegung für das Jüdische Zentrum am 9. November 2003 – dem Jahrestag der Pogromnacht von 1938 – einen Sprengstoffanschlag geplant haben. An der Feier am 65. Jahrestag der Nazi-Pogrome hatte unter anderem der damalige Bundespräsident Johannes Rau teilgenommen. Zwei der Angeklagten hatten in dem mehr als fünfmonatigen Prozess Geständnisse abgelegt und Bedauern geäußert. Wiese und ein weiterer Angeklagter räumten dagegen lediglich Waffendelikte ein, den Anschlagsplan bestritten sie bis zum Schluss.
Das Strafmaß für Wiese lag knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte acht Jahre Haft für den Anführer der Kameradschaft Süd verlangt. Die Verteidigung hingegen hielt maximal sechs Jahre Haft für angemessen. (mu)