Namensstreit um iPad in China
22. Februar 2012Ein Gericht in Shanghai hat sich mit dem Streit über die Namensrechte für das iPad in China befasst. Die Anhörung ist Teil einer ganzen Serie von Gerichtsverfahren, die das chinesische Unternehmen Proview Technology Shenzhen gegen Apple und den Verkauf des beliebten Tablet-Computers in verschiedenen Städten Chinas angestrebt hat.
Proview Shenzhen hatte 2001 die Rechte für den Namen "iPad" in China erworben. Das Schwesterunternehmen Proview Taiwan, das den Markennamen in mehreren Ländern registrierte, verkaufte ihn 2009 an ein Unternehmen, hinter dem Apple stand. Aus Sicht von Proview Shenzhen soll Proview Taiwan nicht befugt gewesen sein, auch die Rechte für China zu veräußern. Beide Unternehmen gehören der Proview International Holding in Hongkong, die seit 2010 praktisch pleite ist.
Verkaufs- und Werbestopp für Apple gefordert
Der Bildschirmhersteller aus Südchina will vor Gericht einen Verkaufs- und Werbestopp für Apple-iPads durchsetzen. Bisher konnten sich die erfolgsverwöhnten Amerikaner dagegen kaum wehren. In verschiedenen Städten haben Gewerbeämter mit Ermittlungen begonnen. Einige Geschäfte haben die Tablets aus den Regalen genommen, um keinen Ärger zu bekommen.
Apple hat vor dem Gericht seinen Anspruch auf die Marke iPad bekräftigt. Proview habe gegen einen Vertrag verstoßen, indem er die Markenrechte für China nicht wie vereinbart abgegeben habe, erklärten Anwälte des US-Konzerns. Zudem habe Proview seinen eigenen IPAD-Computer jahrelang nicht vermarktet und damit möglicherweise die Rechte an dem Markennamen verloren.
Chinesen setzen auf Vergleich
Nach vier Stunden teilweise hitziger Anhörung warten die Chinesen nun auf ein finanzielles Angebot von Apple. "Wir hoffen, dass beide Seiten die ganze Sache aushandeln können", sagte Proview-Anwalt Ma Dongxia der Nachrichtenagentur dpa. Auf die Höhe der Forderungen wollte der Anwalt nicht eingehen. "Wir behalten uns das Recht vor, Entschädigung zu verlangen", sagte der Anwalt. Doch sollten sich beide nach Möglichkeit außergerichtlich einigen.
Wann die nächste Anhörung stattfindet oder gar ein Urteil gefällt wird, ist noch nicht bekannt.
zhd/ (dpa, dapd)