Immunität von Grünen-Politiker Beck aufgehoben
17. März 2016Der Bundestag hat die Immunität des Grünen-Bundestagsabgeordneten aufgehoben. Ein Ermittlungsverfahren gegen den 55-Jährigen wegen eines "Betäubungsmitteldelikts" sei bereits eingeleitet, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner.
Die "Bild"-Zeitung hatte als erste über den Fall berichtet. Die Berliner Kriminalpolizei hatte am 1. März 0,6 Gramm einer "betäubungsmittelverdächtigen Substanz" bei Beck gefunden. Dabei handelt es sich nach dpa-Informationen um das gefährliche synthetische Rauschgift Crystal Meth. Beck hatte nach Bekanntwerden des mutmaßlichen Drogenfunds seine Posten als innen- und religionspolitischer Sprechers der Fraktion sowie als Vorsitzender der deutsch-israelischen Parlamentariergruppe niedergelegt, blieb aber Bundestagsabgeordneter. Kurz darauf wurde er krankgeschrieben.
"Immer liberale Drogenpolitik vertreten"
Auf seiner Facebook-Seite schrieb er: "Ich habe immer eine liberale Drogenpolitik vertreten. Zu den gegen mich erhobenen Vorwürfen wird mein Anwalt zu gegebener Zeit eine Erklärung gegenüber der Staatsanwaltschaft abgeben. Ich werde mich dazu öffentlich nicht einlassen."
Zunächst hatte die Bundestagsverwaltung die Aufhebung der Immunität aus formalen Gründen abgelehnt. Nun widersprach sie nicht mehr der nachgebesserten Mitteilung der Staatsanwaltschaft. In der Regel kann gegen einen Abgeordneten nach 48 Stunden ermittelt werden, wenn der Bundestag einer entsprechenden Mitteilung über die Ermittlungsabsicht der Staatsanwaltschaft nicht widerspricht.
Becks möglicher Drogenkonsum hat in der eigenen Partei für Kritik gesorgt. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sprach von "schwerem Fehlverhalten", Grünen-Chef Cem Özdemir brachte einen möglichen Verzicht Becks auf sein Bundestagsmandat ins Gespräch.
In einem ähnlichen Fall wurde gegen den SPD-Politiker Michael Hartmann ermittelt. Das Verfahren wurde 2014 gegen eine Geldbuße eingestellt.
stu/wl (afp, dpa)