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Muslimin gewinnt Kopftuchstreit in den USA

1. Juni 2015

Die junge Frau hatte gegen die Modekette Abercrombie & Fitch geklagt, die ihr wegen ihres Kopftuchs einen Job als Verkäuferin verweigert hatte. Jetzt stellte sich der Supreme Court auf ihre Seite.

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Samantha Elauf mit ihrer Mutter in Washington (Foto: Reuters)
Bild: Reuters/J. Bourg

Die Muslimin Samantha Elauf sei dadurch diskriminiert worden, dass die Modekette Abercrombie & Fitch ihr wegen ihres Kopftuchs einen Job als Verkäuferin verweigert habe, entschied der Oberste Gerichtshof der USA. Das Kopftuchverbot des Modeherstellers verstoße gegen das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Eine Mehrheit von acht der neun Obersten Richter der Vereinigten Staaten gab der muslimischen Klägerin Recht.

Das Verfassungsgericht wertete in seiner Entscheidung das Recht der Klägerin, ein Kopftuch zu tragen, höher als das des Unternehmens, sein Produkt in einer bestimmten Weise anzubieten. "Ein Arbeitgeber darf die religiösen Gewohnheiten eines Bewerbers, bestätigt oder nicht, nicht zu einem Faktor bei Entscheidungen über eine Beschäftigung machen", hieß es in der Urteilsbegründung.

Die damals 17-Jährige hatte sich im Jahr 2008 in Tulsa im US-Bundesstaat Oklahoma um einen Job in dem Modeladen von Abercrombie & Fitch beworben. Während die lokale Managerin die Bewerberin einstellen wollte, erhielt sie Weisung aus der Geschäftsführung, die Muslimin nicht zu beschäftigen. Als Grund führte die Firma den Wunsch der Frau an, ein Kopftuch zu tragen.

Konsequenzen aus dem Urteil noch offen

Mit Unterstützung der US-Behörde für gleiche Chancen in der Arbeitswelt (EEOC) strengte Elauf eine Klage an. In erster Instanz bekam sie eine Entschädigung von 20.000 Dollar (18.200 Euro) zugesprochen. Doch ein Berufungsgericht in Denver hob das Urteil auf und stellte sich auf die Seite des Konzerns. Abercrombie hatte dort erfolgreich argumentiert, dass Elauf im Bewerbungsgespräch nicht ausdrücklich angesprochen habe, dass sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wolle.

Daher könne dem Unternehmen auch keine religiöse Diskriminierung vorgeworfen werden. Dies sah der Supreme Court anders. Das Verfassungsgericht verwies den Fall jetzt zurück an das Berufungsgericht, das mit der neuen Maßgabe nun abermals in der Sache entscheiden muss.

Verkäufer als Models mit Sexappeal

Abercrombie hatte zudem versucht, sich damit zu rechtfertigen, dass sämtliche Kopfbedeckungen gegen die Kleiderordnung für seine Mitarbeiter verstießen. Die Klägerin habe überdies gewusst, dass sie sich bei dem Job im "Abercrombie-Stil" präsentieren müsse. Die Modekette bezeichnet seine Verkäufer als "Models" und legt Wert auf ein jugendlich-sportliches Image. Männliche Verkäufer lässt das Unternehmen bisweilen mit nacktem Oberkörper arbeiten, Verkäuferinnen tragen nicht selten enge Oberteile mit großzügigem Dekolleté.

qu/gri (afp, APE, dpae, rtre)