Mubarak-Prozess auf September vertagt
15. August 2011In Kairo ist am Montag (15.08.2011) der Prozess gegen den gestürzten ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak fortgesetzt worden. Wie bereits zum Prozessauftakt vor knapp zwei Wochen wurde der 83-Jährige in einem Krankenbett in den für die Angeklagten vorgesehenen Käfig im Gerichtssaal gerollt. Per Hubschrauber hatte man Mubarak von einem Krankenhaus zum Ort der Verhandlung auf dem Gelände einer Polizeiakademie gebracht.
Handgemenge und Chaos
Vor dem Gerichtsaal kam es zwischen Anhängern und Gegnern des Ex-Präsidenten zu einem Handgemenge. Mubaraks Anhänger protestierten gegen das, was sie als Demütigung des ehemaligen Machthabers bezeichneten. Selbst das große Aufgebot an Bereitschaftspolizisten schaffte es nicht, die Ausschreitungen unter Kontrolle zu bringen.
Auch im Gerichtssaal selbst herrschten zeitweise chaotische Zustände. So lieferten sich Anwälte von Angehörigen der getöteten Demonstranten eine verbale Auseinandersetzung bezüglich der Sitzplätze. Nach zwei Stunden Verhandlungsdauer vertagte der Vorsitzende Richter Ahmed Refaat den Prozess auf den 5. September. Damit sei Zeit für die Beibringung zusätzlicher Beweismittel gewonnen.
Künftig keine TV-Übertragung
Über den Antrag der Verteidigung, den Chef des regierenden Militärrats als Zeugen zu vernehmen wurde bisher nicht entschieden. Am zweiten Verhandlungstag wurden lediglich verfahrenstechnische Fragen geklärt. Zudem gab Richter Refaat bekannt, dass es künftig keine Live-Übertragung des Prozesses geben wird.
Mubarak, der am 11. Februar unter Druck wochenlanger Proteste zurückgetreten war, wird die Tötung von mehr als 800 Demonstranten sowie Korruption und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Zusammen mit ihm stehen auch seine beiden Söhne Gamal und Alaa wegen Bereicherung vor Gericht. Zum Prozessauftakt hatten er und seine Söhne auf nicht schuldig plädiert.
Der Prozess wird von der ägyptischen Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgt. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Landes, dass sich ein Staatsführer wegen seiner Taten im Amt vor einem regulären zivilen Gericht verantworten muss.
Autorin: Milena Furman (dpa, dapd, afpd, rtrd)
Redaktion: Dirk Eckert