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Politik

Morddrohungen gegen Beck bleiben straffrei

2. Dezember 2016

Die Morddrohungen von Pegida-Anhängern gegen den Grünen-Politiker Volker Beck bleiben juristisch weitgehend ohne Konsequenzen. Nur in einem Fall wurde eine geringe Geldstrafe verhängt.

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Deutschland Politiker Volker Beck - PK nach Einstellung des Verfahrens
Bild: picture-alliance/dpa/K. Nietfeld

Die Verfahren gegen Pegida-Anhänger wegen Hasstiraden und Morddrohungen gegen den Grünen-Politiker Volker Beck sind größtenteils eingestellt worden. Dies geht aus Briefen der zuständigen Staatsanwaltschaften an Beck hervor, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegen.

Der Bundestagsabgeordnete hatte im Dezember 2015 Pegida-Anhänger verklagt, die auf der Facebook-Seite des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses dazu aufgerufen hatten, ihn zu "schächten" oder zu töten. Auslöser war ein Interview, in dem Beck Religionsfreiheit auch für Juden und Muslime gefordert hatte – wozu auch das Schächten von Tieren aus religiösen Gründen und die Beschneidung gehörten.

Pegida-Demonstration im Februar 2016 in Dresden
Pegida-Demonstration im Februar 2016 in DresdenBild: Reuters/H. Hanschke

Ein Mann, der daraufhin via Facebook zur "Schächtung" von Beck aufgerufen hatte, muss dem Bericht zufolge 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Verfahren gegen den Mann wurde laut Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld "vorläufig eingestellt, weil sich der Beschuldigte, der nicht vorbestraft ist, geständig gezeigt und sein Verhalten glaubhaft bedauert hat". Er hatte wörtlich geschrieben: "In (sprich: ihn) als Test schächten und Familie!!!!!!" Andere Ermittlungsverfahren wegen ähnlicher Aufrufe seien ohne Zahlungen eingestellt worden, etwa von der Staatsanwaltschaft Dresden.

Beck kritisierte die Anklagebehörden. "Wer mich schächten oder erschießen möchte, muss in der Regel keine Strafe fürchten", sagte er den Funke-Zeitungen. "Mit diesen alltäglichen Drohungen muss ich leben." Er sorge sich aber um Menschen, die sich ebenfalls für Flüchtlinge und gegen Hass engagierten und die sich alleingelassen fühlten. Daher solle die Justizministerkonferenz darüber beraten, ob für die Bekämpfung des Hasses im Netz mehr Ermittlungskapazitäten mobilisiert werden können. Beck fordert keine neuen Gesetze, "sondern eine konsequente Anwendung des bestehenden Rechts".

stu/gri (dpa, morgenpost.de)