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Mindestlohn: Erfolgsmodell oder realitätsfern?

Sabine Kinkartz9. April 2015

Seit Anfang des Jahres darf in Deutschland kaum jemand weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Die Wirtschaft will sich mit dem Gesetz nicht abfinden und fordert Nachbesserungen. Die Arbeitsministerin hält dagegen.

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1. Mai Tag der Arbeit Berlin
Bild: picture-alliance/dpa

9.00 Uhr morgens in der Brasserie "la bonne franquette" in Berlin-Mitte. Eigentlich ist das kleine französische Restaurant um diese Zeit noch geschlossen, aber Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat einen Termin mit Geschäftsführerin Jana Posdziech. Bei einem Glas Wasser unterhalten sich die Ministerin und die Geschäftsfrau über die Umsetzung des Mindestlohngesetzes. "Hatten Sie vor dem ersten Januar Mitarbeiter, die weniger als 8,50 Euro bekommen haben?", fragt Nahles. "Einige ja", antwortet Posdziech. Ungelernte Kräfte hätten sechs Euro pro Stunde verdient. Sie würden jetzt den vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten, während ihre qualifizierten Fachkräfte in der Küche und im Service immer schon mehr als 8,50 Euro bekommen hätten.

Wer wann und wie lange arbeitet, das tragen die insgesamt zehn Angestellten selbst in eine Tabelle ein, die im Küchenbereich aushängt. Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass in der Gastronomie alle Arbeitszeiten dokumentiert werden müssen, denn die Branche gilt als anfällig für Schwarzarbeit. Nur Angestellte, die monatlich mehr als 2958 Euro verdienen, sind davon ausgenommen. Am Monatsende überprüft Posdziech die Tabellen und überträgt die Zeiten am Computer in eine Excel-Tabelle.

Wie lange sie dafür brauche, will Arbeitsministerin Nahles wissen. "15 bis 20 Minuten etwa", antwortet die Gastronomin. Das hört die Ministerin gerne. "Wir haben uns die ganze Zeit über die Diskussion gewundert, dass das alles sehr aufwändig sei, aber eigentlich ist es doch gar nicht so kompliziert", stellt Nahles lächelnd fest. Von einem "Bürokratie-Ungetüm" könne keine Rede sein. "Ich konnte das bisher nie nachvollziehen."

Deustchland 100 Tage Mindestlohn - Andrea Nahles
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (re.) und Gastronomin Jana PosdziechBild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Zufriedene Ministerin

Der Mindestlohn sei ein Erfolg und all die Schreckensszenarien, die vor und bei seiner Einführung beschworen wurden, seien nicht eingetreten, fasst Nahles nach den ersten 100 Tagen, die das Mindestlohngesetz nun in Kraft ist, ihre Erkenntnisse zusammen. "Bisher gibt es keine Indizien für Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt, wir haben keine erkennbaren Verluste von Arbeitsplätzen, wir haben viele Millionen Menschen finanziell besser gestellt und es gibt keine spürbaren Preiserhöhungen bei Dienstleistungen und Produkten." Allerdings würden immer noch Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn zu umgehen. "Da wo der Wille ist, wird auch ein Weg gesucht", fasst die Ministerin den Inhalt tausender Beschwerden zusammen, die vor allem bei den Gewerkschaften eingehen.

So werde beispielsweise das Weihnachtsgeld aufs Jahr verteilt ausgezahlt und auf den Mindestlohn angerechnet. LKW-Fahrern würden Standzeiten nicht mehr voll bezahlt und es gebe auch Versuche, Lohn in Naturalien umzuwandeln, beispielsweise Kinomitarbeiter mit Popcorn zu bezahlen. Positive wie negative Erfahrungen will Nahles in einer Bestandsaufnahme festhalten, die sie beim nächsten Koalitions-Spitzentreffen bei Kanzlerin Angela Merkel am 23. April vorlegen wird. Auf dieser Grundlage soll entscheiden werden, ob - und wenn ja wie - am Gesetz nachgebessert wird.

Unter Generalverdacht?

Denn genau das fordern viele Wirtschaftsverbände. Vor allem die Dokumentationspflicht für Arbeitszeiten in den neun für Schwarzarbeit besonders anfälligen Branchen wollen sie abschaffen. Dazu zählen neben der Gastronomie unter anderem die Bauwirtschaft, der Handel, die Fleischwirtschaft, aber auch die Schausteller.

"Wir Schausteller stehen unter Generalverdacht", wettert Albert Ritter, Präsident des Deutschen Schaustellerbundes. Die Arbeitszeiterfassung stelle für kleinere Betriebe eine unzumutbare bürokratische Belastung dar. Ritter berichtet von Volksfesten, von Weihnachtsmärkten und vom Zirkus. Einen Acht-Stunden-Tag gebe es dort nicht, auf- und abgebaut werde auch nachts. "Wenn wir dann morgens um sechs froh und dankbar sind, dass der letzte Packwagen auf dem Hof steht und ich meine Mitarbeiter dann noch zusammen rufen müsste, um den Stundenzettel auszufüllen, dann ist das einfach zu abstrakt gedacht, das gibt es nicht", so Ritter.

Gewerkschaften finden die Vorwürfe lächerlich

Stefan Körzell, Vorstandsmitglied beim Deutschen Gewerkschaftsbund, kann diese Klagen nicht nachvollziehen und empfindet sie als "mit Verlaub reichlich lächerlich". Es sei nicht neu, dass die tatsächlich geleistete Arbeitszeit dokumentiert werden müsse. Nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sei das Vorschrift. Durch den Mindestlohn ergebe sich lediglich eine zusätzliche Notwendigkeit. "Man kann nun mal nicht einen Mindestlohn auf Stundenbasis zahlen, wenn keiner die Stunden zählt."

So sieht es auch die Arbeitsministerin. Änderungen will sie auf keinen Fall vornehmen. Auch nicht beim Schwellenverdienst von 2958 Euro Brutto im Monat. Nach Ansicht der Kritiker müsste der auf maximal 1900 Euro gesenkt werden.

Kritisch wird auch die Auftraggeber-Haftung beurteilt, die nach dem Vorbild der Generalunternehmerhaftung auf dem Bau auf alle Branchen ausgedehnt wurde. Danach ist bei der Vergabe an Subunternehmer letztlich der Auftraggeber für die Einhaltung des Mindestlohngesetzes durch die Subunternehmen verantwortlich. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände fordert, die Haftung auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichen Handelns zu beschränken. Arbeitsministerin Nahles rechtfertigt die Vorschrift: "Wir haben gute Gründe, zu verhindern, dass man über die Beauftragung von Subunternehmen den Mindestlohn umgehen kann."

Infografik Mindestlohn Auswahl

Regierungskoalition uneins

Beim Wirtschaftsflügel von CDU und CSU rennen die Kritiker offene Türen ein. "Spätestens als Ministerin Nahles im letzten Jahr kurz vor Weihnachten ihre Verordnung für die Dokumentationspflichten vorgelegt hat, war uns völlig klar, dass es bei der Umsetzung ein Chaos geben wird", klagt der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der Unions-Bundestagsfraktion, Christian Freiherr von Stetten. Dabei haben CDU und CSU als Regierungsparteien das Gesetz mit zu verantworten, auch wenn der Koalitionspartner SPD die treibende Kraft war.

Andrea Nahles PK zu Mindestlohn 02.04.2014
Sieht keinen Änderungsbedarf: Arbeitsministerin NahlesBild: picture-alliance/dpa

Bereits Ende Januar formulierte die Unionsfraktion einen Antrag, in dem sie den Bundestag auffordert, das Mindestlohngesetz auf "Fehlentwicklungen" zu überprüfen und zu entbürokratisieren. "Es ist kein gewöhnliches Verfahren, dass man kurz nach Inkrafttreten eines Gesetzes bereits Änderungen herbeiführen möchte", räumt von Stetten ein. Arbeitsministerin Nahles will jedoch keinen Millimeter von ihrer Position abrücken. "Das sind meiner Meinung nach Umstellungserscheinungen, das ist eine Gewöhnungsphase." In ein paar Monaten, da ist sich Nahles sicher, "sind wir da weiter".