Gebürtige Deutsche verlässt Todestrakt
7. September 201322 Jahre im US-Todestrakt - und einmal entkam sie erst in letzter Minute ihrer Hinrichtung. Jetzt ist die in Berlin geboreren Debra Milke vorläufig wieder frei. Die heute 49-Jährige, die 1990 wegen Mordes zum Tode verurteilt worden war, verließ mit ihrem Anwalt das Gefängnis in Phoenix im Bundesstaat Arizona. Zuvor hatte ein Gericht dort ihre Freilassung gegen Kaution genehmigt.
Unterstützer auch in Deutschland
Freunde hinterlegten die 250.000 Dollar Kaution und besorgten eine Wohnung. Auch deutsche Unterstützer bejubeln die Gerichtsentscheidung. Bis zur Fortsetzung des Berufungsprozesses trägt Milke eine elektronische Fußfessel, um jederzeit aufgespürt werden zu können. Zudem muss sie sich zu festen Zeiten im Haus aufhalten und eine nächtliche Ausgangssperre einhalten.
"Die Beweise reichen nicht aus und die Wahrscheinlichkeit ist nicht groß genug, dass die Angeklagte die ihr zur Last gelegten Verbrechen begangen hat", begründete Richterin Rosa Mroz ihre Entscheidung zur Freilassung. Das Todesurteil gegen die Tochter eines US-Soldaten und einer Deutschen war stets umstritten, weil es fast ausschließlich auf einem angeblichen Geständnis basierte, das Milke nie abgelegt haben will.
Zweifelhafte Ermittlungen
Alles begann im Dezember 1989, als sich zwei Bekannte Milkes ihren vierjährigen Sohn Christopher schnappten und ihm erzählten, sie würden den Weihnachtsmann besuchen. Stattdessen fuhren sie mit dem Jungen in die Wüste und töteten ihn mit drei Kopfschüssen. Weil Milke die Männer angeblich mit dem Mord beauftragt haben soll, wurde sie gemeinsam mit ihnen zum Tode verurteilt.
Ein unterschriebenes Geständnis gibt es ebenso wenig wie Tonaufnahmen oder Zeugen. Die damaligen Geschworenen erfuhren auch nicht, dass gegen den ermittelnden Polizisten eine lange Liste von Verfehlungen vorlag - bis hin zur Falschaussage unter Eid. Milke selbst beteuerte stets ihre Unschuld.
Hinrichtung schon geplant
Anfang 1998 war bereits Milkes Hinrichtung vorbereitet worden, ihre Anwälte konnten diese aber in letzter Minute stoppen. Nach jahrelangen Bemühungen ihrer Verteidiger kassierte ein Bundesberufungsgericht in San Francisco im März schließlich das Todesurteil - wegen fehlender Beweise und Augenzeugen. Die Staatsanwaltschaft von Arizona erhob daraufhin erneut Anklage und kündigte an, wieder die Todesstrafe zu fordern. Das Verfahren soll ab Ende September neu aufgerollt werden.
SC/rb (afp, dpa)