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Politik

Menschenrechtsverstöße bei Krim-Annexion?

14. Januar 2021

Eine Klage der Ukraine gegen Russland ist zugelassen worden. Verstöße gegen das Völkerrecht werden in dem Prozess in Straßburg aber nicht untersucht.

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Russland hatte seine Militärpräsenz auf der Krim im März 2014 ohne Zustimmung der ukrainischen Behörden massiv verstärktBild: picture-alliance/dpa

Die Ukraine beschuldigt Russland, auf der Schwarzmeer-Halbinsel Krim zahlreiche Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention begangen zu haben. Die von Kiew eingereichte Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wurde von den Richtern jetzt größtenteils für zulässig erklärt.

In dem Fall geht es vor allem um den Zeitraum zwischen Ende Februar und Mitte März 2014, also im Vorlauf der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Russland muss sich unter anderem wegen der Anwendung russischen Rechts auf der Krim vor dem Straßburger Menschenrechtsgericht verantworten. Hinzu kommen Vorwürfe von Einschüchterungen und Verhaftungen, die Schließung nicht-russischer Medien und entschädigungslose Enteignungen.

Proteste gegen Russland auf dem Maidan 02.03.2014
Wegen der Ereignisse auf der Krim kam es in Kiew zu Massenprotesten (Archiv)Bild: DW/L. Grischko

Das Gericht bestätigte, dass Moskau im fraglichen Zeitraum eine "effektive Kontrolle" über die zur Ukraine gehörende Krim ausgeübt habe, alleine schon angesichts des Umfangs der russischen Militärpräsenz, die Anfang 2014 "ohne Zustimmung der ukrainischen Behörden" verstärkt worden sei. Kiew habe zudem dargelegt, "dass die russischen Soldaten keine passiven Beobachter waren, sondern aktiv an den angeblichen Ereignissen teilnahmen".

Erwiesen sei dies allerdings noch nicht, so das Gericht. "Die Frage der Verantwortung Russlands" werde später Angelegenheit des Verfahrens sein. Der EGMR unterstrich zudem, dass es bei der Klage nicht um eine Prüfung der eigentlichen Annexion der Krim im Sinne des Völkerrechts gehe.

Referendum auf der Krim
Nach einem Referendum 2014, das vom Westen nicht anerkannt wurde, übernahm Russland die Krim ins eigene StaatsgebietBild: DW/A. Brenner

In Bezug auf Erschießungen und die Festnahme ausländischer Journalisten sah das Gericht aber kein Muster - sie wurden als Anklagepunkte nicht zugelassen. Ein Datum für das Urteil steht noch nicht fest.

Russland hatte die Krim nach einem Volksentscheid, der von der Ukraine und dem Westen nicht anerkannt wurde, im März 2014 ins eigene Staatsgebiet aufgenommen. Die Regierung in Kiew und der Westen sprechen von einer völkerrechtswidrigen Annexion und betrachten die Krim weiter als Teil der Ukraine. Auf die Annexion folgte ein Krieg mit prorussischen Separatisten in der Ostukraine, der fast 13.000 Tote forderte.

uh/sti (dpa, afp, rtr)