Menschenrechte - unteilbar und universell
13. August 2013
Menschenrechte und Entwicklung sind untrennbar miteinander verbunden. Der Schutz der Menschenrechte ist die Grundlage für eine freiheitliche Entwicklung. Entwicklungsprozesse sind wiederum eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre Rechte einfordern, ausüben und verwirklichen können. Wo Menschenrechte verletzt werden, ist keine nachhaltige Entwicklung möglich. Betroffen sind vor allem Menschen, die von Diskriminierung besonders bedroht sind. Dazu zählen etwa extrem Arme, Frauen, ethnische Minderheiten oder Menschen mit Behinderungen.
Menschenrechte sind universell gültig. Aus den Menschenrechten leiten sich die Grundbedürfnisse und -freiheiten ab, auf die alle Menschen ein Recht haben. Seien es Wasser, Nahrung, Bildung oder gesellschaftliche Teilhabe - sie stehen allen Menschen zu und können vom Staat eingefordert werden. Menschenrechte sind unteilbar: Das Recht auf Meinungsfreiheit oder das Recht auf politische Teilhabe wiegt ebenso schwer wie das Recht auf Nahrung, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Gesundheit.
Ein "menschenrechtlicher Blick" auf Entwicklung bedeutet, neben den Missständen selbst vor allem die strukturellen Ursachen von Armut und Ausgrenzung zu erkennen. Armut ist nicht nur das sichtbare Elend auf den Straßen eines Slums, sondern in vielen Fällen das Ergebnis einer Verweigerung von Menschenrechten: Menschen haben keinen Zugang zu elementaren Ressourcen, zu medizinischer Versorgung, zu Bildung und Justiz. Sie können nicht am politischen Leben teilnehmen. Dieser Ausschluss hat in der Regel weitere negative Konsequenzen für die Betroffenen. Die menschenrechtliche Perspektive auf Entwicklung hilft dabei, Probleme an der Wurzel anzupacken. Und sie, wenn möglich, zu beseitigen.