Mehr Pressefreiheit
1. Dezember 2006"Um Organisationen oder Einzelpersonen in China zu interviewen, müssen ausländische Journalisten nur deren vorherige Zustimmung erhalten", lautet der Kernsatz der Vorschriften, die das Pekinger Außenministerium am Freitag (1.12.2006) vorstellte.
Um ihre Verpflichtungen für die Austragung der Spiele zu erfüllen, hob Chinas Regierung ferner die bestehende Beschränkung der Bewegungsfreiheit ausländischer Korrespondenten auf. Während bisher jede Reise zur Berichterstattung vorher genehmigt werden muss, können ausländische Journalisten dann wie jeder Ausländer frei reisen, erläuterte der Sprecher des Außenministeriums, Liu Jianchao. Beschränkungen bestehen unverändert für Tibet und geschlossene Gebiete wie Grenz- oder Militärregionen.
Die Erleichterungen gelten schon von Januar 2007 an, enden aber nach den Spielen im Oktober 2008 wieder.
Nicht nur Sport-Themen
Ausländische Korrespondenten begrüßten die neue Regelung, äußerten aber Skepsis über die Umsetzung durch örtliche Stellen oder Sicherheitsorgane in heiklen Situation. "Natürlich wird es einige Probleme in der Anfangsphase der Umsetzung geben, aber ich bin zuversichtlich, dass es schrittweise reibungsloser wird", sagte Liu Jianchao.
Die Erleichterungen beziehen sich auf die Berichterstattung "über die Olympischen Spiele in Peking und verwandte Themen". Auf Fragen, ob das eine inhaltliche Einschränkung bedeute, sagte der Sprecher, dass ausländische Journalisten bei den Spielen erfahrungsgemäß nicht nur über Sport, "sondern auch über Politik, Wissenschaft, Technologie und Wirtschaft des Gastlandes berichten". "Deswegen erweitern die in dem Artikel genannten verwandten Themen tatsächlich die Bereiche, über die ausländische Journalisten berichten können."
Nur vorübergehend
Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" kritisierte, dass die Lockerung "nur vorübergehend" sei. "Wir wollen eine beständige Veränderung in der Art, wie die Behörden die Arbeit ausländischer Journalisten kontrollieren", sagte Vincent Brossel der Nachrichtenagentur dpa. Es sei zudem fraglich, wie Funktionäre vor Ort die Regeln handhabten. Bisher wird Korrespondenten häufig willkürlich "illegale Berichterstattung" vorgeworfen, weil sie laut bestehender Vorschriften sogar schon eine "Genehmigung für die Berichterstattung über chinesische Regierungsstellen und andere Abteilungen beantragen müssen".
Drei Jahre Haft
Ungeachtet internationaler Kritik von Anwälten und Menschenrechtlern haben chinesische Gerichte am Freitag derweil die Urteile gegen einen Journalisten und einen Bürgerrechtler bestätigt. Das höhere Volksgericht in Peking hielt eine dreijährige Haftstrafe gegen den chinesischen Mitarbeiter der "New York Times", Zhao Yan, aufrecht, während ein Kreisgericht in der Provinz Shandong den blinden Bürgerrechtler Chen Guangcheng erneut zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilte.
Der 44-jährige Journalist war festgenommen worden, nachdem er vorzeitig über den Rückzug von Ex-Staats- und Parteichefs Jiang Zemin aus der Militärkommission berichtet hatte. Im Fall des blinden Rechtsexperten Chen Guangcheng bekräftigte das Gericht von Yinan nahe Linyi sein früheres Urteil wegen "Beschädigung öffentlichen Eigentums und der Organisation von Gesindel, um den Straßenverkehr zu stören." (kas)