Zweifel an Suizid des verbrannten Syrers
18. Oktober 2018Im Fall des zu Unrecht inhaftierten Syrers, der in Nordrhein-Westfalen nach einem Zellenbrand starb, gibt es laut Medienberichten Zweifel an der Suizidtheorie. Protokolle aus dem Gefängnis deuteten darauf hin, dass am Abend des Brandes im Haftraum die Gegensprechanlage betätigt wurde, melden übereinstimmend die "Bild"-Zeitung und der "Kölner Stadt-Anzeiger". Sie berufen sich dabei auf einen nicht öffentlichen Bericht des Justizministeriums an die Landtagsfraktionen.
Die Staatsanwaltschaft ermittele nun, ob - und wenn ja, wann - das mit der Sprechanlage ausgelöste Lichtsignal deaktiviert worden sei. Ein Sprecher des NRW-Justizministeriums wollte sich zu den Berichten nicht äußern. Er verwies darauf, dass weitere Ermittlungen liefen und Vernehmungen nicht beeinflusst werden sollten.
Zu Unrecht im Gefängnis
Der 26-jährige Asyslbewerber aus Syrien war Ende September, zwei Wochen nach einem Feuer in seinem Haftraum, in einer Klinik gestorben. Die Behörden hatten später eingeräumt, dass der Mann zu Unrecht mehr als zwei Monate im Gefängnis verbrachte - weil er mit einer anderen Person verwechselt wurde. Anfang Oktober bat Innenminister Herbert Reul die Familie des Verstorbenen für "schwere handwerkliche Fehler" der Ermittler um Entschuldigung. Gegen mehrere Beamte ist ein Disziplinarverfahren anhängig.
Der Syrer war im Juli an einem Badesee im niederrheinischen Geldern festgenommen worden. Er wurde beschuldigt, vier Frauen sexuell beleidigt zu haben. Bei der Identitätsprüfung wurde er irrtümlich für einem Mann aus Mali gehalten, der per Haftbefehl gesucht wurde. Dieser hatte offenbar den Namen des Syrers als Aliasnamen benutzt.
jj/sti (dpa, afp)