Massive Corona-Maßnahmen sollen bis Frühlingsanfang fallen
14. Februar 2022In knapp fünf Wochen könnten nach Überlegungen in Bund und Ländern alle tiefgreifenden Corona-Einschränkungen auslaufen. "Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden", heißt es in einem Entwurf für die Beratungen von Bundeskanzler Olaf Scholz mit der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch.
Der Entwurf aus dem Kanzleramt ist nach Informationen von Nachrichtenagenturen bisher nur mit Vertretern einiger Länder abgestimmt. Bis zum Mittwoch könne sich der Entwurf noch verändern, hieß es.
In einem ersten Schritt soll demnach der Zugang zum Einzelhandel "bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen" sowie private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmern erlaubt werden. Bisher gilt eine Obergrenze von zehn Personen. Vorgeschlagen werden jetzt 20 Personen, aber die letztendliche Zahl ist noch offen. Ab dem 4. März kämen Lockerungen für Gastronomie, Diskotheken und Clubs sowie für Großveranstaltungen hinzu. Ab dem 20. März "entfallen alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen" wie auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen.
Masken sollen bleiben
An "niedrigschwelligen Basisschutzmaßnahmen" wie dem Masken-Tragen wollen Bund und Länder aber festhalten. Der Bundestag solle die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass die Länder die entsprechenden Maßnahmen ergreifen könnten. Insbesondere in Innenräumen sowie in Bussen und Bahnen sollten weiterhin Masken getragen werden.
Der Entwurf berücksichtigt bereits die jüngste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung, wonach der Anstieg der Neuinfektionen "in den nächsten Wochen zu einem Ende kommen wird". Daher sei nun der Zeitpunkt gekommen, vorausschauende Öffnungsstrategien zu planen. Bund und Länder erwägen demnach einen "Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung". In anderen Bereichen würden die Länder selbst über Öffnungsschritte entscheiden, um etwa die unterschiedlichen Impfquoten oder die Belastungen des Gesundheitssystems zu berücksichtigen.
"Nicht sofort flächendeckend Betretungsverbote"
Der Entwurf geht auch auf die umstrittene Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ein, die ab dem 16. März gilt. Die Gesundheitsämter hätten ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen, heißt es im Entwurf. Ein Betretungsverbot der Einrichtungen etwa für Beschäftigte, die keinen Impfnachweis vorlegen, sei die letzte Stufe: "Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen."
Zudem soll über den Geimpften- und Genesenenstatus künftig nicht mehr das Paul-Ehrlich-Institut und das RKI entscheiden. In der Öffentlichkeit hatte für Kritik gesorgt, dass das RKI jüngst sehr kurzfristig den Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt hatte.
Inzidenz bei 1459,8
Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz fiel unterdessen den zweiten Tag in Folge. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche am Morgen mit 1459,8 an. Am Vortag war der Wert erstmals seit Ende Dezember gesunken und lag bei 1466,5. Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI zudem binnen eines Tages 76.465 Corona-Neuinfektionen sowie 42 Todesfälle.
Es ist allerdings schwer zu beurteilen, ob das wirklich eine Wende im Infektionsgeschehen bedeutet. Es könnte auch sein, dass der Inzidenzrückgang nicht das tatsächliche Geschehen widerspiegelt, sondern Folge eines überlasteten Melde- und Testsystems ist. Eine Rolle könnte unter anderem auch spielen, dass einige Menschen ihren positiven Selbst- oder Schnelltest nicht mit einem PCR-Test abklären lassen. Sie tauchen dann nicht in der Statistik auf.
sti/ust (afp, dpa, rtr)