Malta macht Druck auf Seenotretter
27. September 2018Die seit Wochen in Malta festgesetzten zivilen Rettungsschiffe dürfen einem Medienbericht zufolge erst ablegen, wenn ihre Betreiber der Flüchtlingsrettung abschwören. Die Aktivisten weisen die Forderungen zurück.
Nach Informationen von "Zeit Online" wolle Malta dem Sea-Eye-Schiff "Seefuchs" die Ausfahrt nur dann genehmigen, wenn die Organisation unter anderem eine starke, formelle und offizielle Erklärung abgebe, sich nicht mehr an sogenannten Search-and-Rescue-Operationen (SAR) zu beteiligen. Der einzige Zweck der Abfahrt solle ein Schiffstransfer nach Deutschland sein.
"Wir werden diese verheerende Bedingung niemals akzeptieren und fordern insbesondere die Bundesregierung ausdrücklich dazu auf, dieses Vorgehen Maltas unmissverständlich zu verurteilen", sagte Sea-Eye-Sprecher Gorden Isler "Zeit Online". Die Organisation Sea-Watch, deren Schiff ebenfalls in Malta festsitzt, berichtete von einer ähnlichen, allerdings nur mündlich ausgesprochenen Forderung durch die maltesische Hafenbehörde.
Illegitime Flagge?
Auf Malta werden derzeit ein von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mitfinanziertes Aufklärungsflugzeug und drei Rettungsschiffe deutscher Hilfsorganisationen festgehalten: die "Seefuchs", "Sea-Watch-3" und "Lifeline". Die "Seefuchs" soll zu unrecht unter niederländischer Flagge gefahren sein. Für das Schiff müsse eine legitime Flagge besorgt werden oder sie würde geschleppt werden, heißt es in einer Mail der Hafenbehörde die "Zeit Online" vorliegt.
Besonders Italien und Malta fahren seit einigen Monaten einen harten Kurs im Umgang mit Hilfsorganisationen, die Flüchtlinge vor der libyschen Küste vor dem Ertrinken retten. Rom will seit dem Antritt der populistischen Regierung gar keine Schiffe von Hilfsorganisationen mehr in seine Häfen lassen.
Auch Malta wies bereits mehrere Schiffe ab und geht gerichtlich gegen den Kapitän Claus-Peter Reisch der deutschen Organisation Mission Lifeline vor, nachdem dessen Schiff in Valletta hatte anlegen dürfen. Seerechtsexperten gehen jedoch davon aus, dass Maltas Forderungen juristisch ohne Belang seien.
cgn/fab (afp, dpa)