Maas gegen zentrales Terroristengefängnis
19. Oktober 2016Bundesjustizminister Heiko Maas (Artikelbild) hat Vorschläge zurückgewiesen, ein zentrales deutsches Gefängnisses für Terroristen und Terrorverdächtige zu bauen. "Der Strafvollzug ist nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Ländersache", sagte der SPD-Politiker der "Süddeutschen Zeitung.
Beschuldigte und Verurteilte aus Ermittlungs- und Strafverfahren des Generalbundesanwalts befänden sich deshalb "seit jeher in Justizvollzugsanstalten in ganz Deutschland". Das habe sich bewährt, betonte Maas.
Suizid Al-Bakrs
Der syrische Flüchtling Dschaber al-Bakr, der unter dem Verdacht der Planung eines Sprengstoffanschlags in Leipzig festgenommen worden war, hatte sich vor einer Woche in seiner Gefängniszelle das Leben genommen.
Der Suizid des 22-Jährigen, der Verbindungen zur Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) unterhalten haben soll, führte zu massiver Kritik an der sächsischen Justiz. Es wurden Forderungen laut, diesen neuen Tätertyp zentral in einer Haftanstalt unterzubringen.
Der Justizminister sagte dazu der "SZ", er sei "nicht bereit, aufgrund dieses einen - sicherlich schwerwiegenden - Vorfalls per se allen Ländern die Kompetenz zur Unterbringung solcher Häftlinge abzusprechen". Das Problem sei weniger die geforderte Hochsicherheit als der notwendige sensible Umgang mit suizidgefährdeten Gefangenen.
Nach Ansicht von Maas ist es "höchst zweifelhaft, ob mit einer Konzentration der Zuständigkeit für die Unterbringung terroristischer Beschuldigter in einem Gefängnis" in der Sache etwas gewonnen wäre. Denn die Unterbringung mehrerer Terrorverdächtiger an einem Ort könne mit Blick auf Isolation, Überwachung und Unterbindung von Kommunikation erhebliche Nachteile nach sich ziehen. Dies zeigten Beispiele aus der Zeit des linksextremistischen Terrors der RAF, sagte Maas.
wl/qu (dpa,afp)