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Lungenfachärzte in der Kritik

14. Februar 2019

Wie gefährlich sind die Luftschadstoffe durch den Autoverkehr? Über 100 Lungenärzte hatten bisherige Einschätzungen in Zweifel gezogen. Doch ihre Berechnungen sind nach Medienberichten fehlerhaft.

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Deutschland Symbolbild Stau
Bild: picture alliance/dpa/R. Vennenbernd

Die Auto-Lobby und der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatten vor gut drei Wochen die Stellungnahme von über 100 Lungenfachärzten über die Gefährlichkeit von Luftschadstoffen gerne aufgegriffen und neue Berechnungen von Grenzwerten der Luftbelastung durch Feinstoff und NO2 gefordert.

Gesamtaussage bleibt

Jetzt sind die Ärzte erneut im Rampenlicht. Nach einem Bericht der Berliner Tageszeitung "taz" enthält die Stellungnahme der Mediziner mehrere Zahlen- und Rechenfehler. Die Initiatoren der Stellungnahme räumten zwar Fehler ein, an der Grundaussage ändere dies jedoch nichts, schrieb der Initiator und Wortführer Dieter Köhler. Er bleibt dabei, "dass die sogenannten Hunderttausende von Toten durch Feinstaub und NO2 sowie die daraus verursachten Krankheiten in Europa nicht plausibel sind".

Zigarettenrauch
Köhler verglich Atemluft in den Innenstädten mit dem Schadstoffgehalt von Zigarettenrauch - fehlerhaft, meint die "taz"Bild: Imago/M. Weber

Nicht hinreichend begründet oder doch grundsätzlich belegt?

In der vor gut drei Wochen veröffentlichten Stellungnahme hatten rund 100 Lungenärzte um Köhler behauptet, die geltenden Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub seien wissenschaftlich nicht hinreichend begründet. Obwohl nur ein Bruchteil der insgesamt 3800 angefragten Fachleute das Papier unterzeichnet hatte, löste die Stellungnahme eine breite öffentliche Debatte aus.

Während der Verkehrsminister die Initiative begrüßte, wiesen das Bundesumweltministerium und die Grünen die Kritik der Lungenärzte zurück. Auch von Fachkollegen ernteten die Lungenärzte Widerspruch. So betonten pneumologische Fachgesellschaften und Berufsverbände, die Gefährlichkeit von Luftschadstoffen wie Stickoxiden für die Gesundheit sei grundsätzlich belegt, die Grenzwerte begründet.

fab/jj (dpa, taz)