Legale Wege in den Arbeitsmarkt
29. September 2015Ein Recht auf Asyl, weil man eine Arbeit sucht, gibt es nicht. Außerdem gilt für alle Asylbewerber in den ersten drei Monaten ein Arbeitsverbot. Beantragt man Asyl, obwohl der Antrag "offensichtlich unbegründet" ist, erhält man sogar eine Wiedereinreise-Sperre für Deutschland und den gesamten Schengen-Raum. Das trifft beispielsweise auf fast alle Asylanträge von Personen aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten zu. Zu diesen Ländern gehören inzwischen sämtliche Länder des westlichen Balkans, also: Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina. Kosovo, Albanien und Montenegro.
Asylanträge der Bürger aus diesen Ländern werden schneller entschieden - und fast immer negativ. Sie müssen dann Deutschland also schnell wieder verlassen. Reist man nicht freiwillig wieder aus, wird man dazu auch noch abgeschoben und muss die Kosten für die Rückreise in das Heimatland in den meisten Fällen selbst bezahlen.
Wie kann ich legal in Deutschland arbeiten?
Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst zwischen Bürgern der Europäischen Union und Bürgern aus sogenannten Drittstaaten unterscheiden. EU-Bürger haben das Recht, sich frei in der EU zu bewegen. Sie dürfen auch ohne Einschränkungen in Deutschland arbeiten. Für die Einreise brauchen sie kein Visum. Ähnlich einfach ist es für Bürger, die aus Staaten kommen, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, sowie für Staatsangehörige der Schweiz.
Für Ausländer aus anderen Ländern, also Drittstaaten, gibt es dagegen einige Regeln, die sie beachten müssen. Zu diesen Drittstaaten gehören auch alle Länder des Westbalkans: Serbien, Bosnien/Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Albanien und Montenegro. Grundsätzlich dürfen Bürger aus diesen Ländern nur in Deutschland arbeiten, wenn sie einen gültigen Aufenthaltsstatus haben und die Behörden das Arbeiten erlauben. Es gibt vier Aufenthaltstitel: Die befristete Aufenthaltserlaubnis, die befristete "Blaue Karte EU", die unbefristete Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, ebenfalls unbefristet.
Einen Aufenthaltstitel bekommt man nur, wenn man einen Pass besitzt und kein Grund zur Ausweisung vorliegt. Das ist beispielsweise bei Personen der Fall, die einen erfolglosen Asylantrag gestellt haben und zur Ausreise gezwungen worden sind. Auch muss man nachweisen, dass der persönliche Lebensunterhalt während des Aufenthaltes in Deutschland gesichert ist. Man muss also entweder beweisen, dass man ausreichend Geld auf dem Konto hat, man eine Stelle mit entsprechendem Gehalt hat oder eine Person in Deutschland finanziell für einen bürgt.
Das bedeutet auch, dass man nicht nach Deutschland einreisen kann und Arbeitslosenhilfe oder Sozialgelder beziehen kann. Dieses Recht ist deutschen Staatsbürgern, Asylsuchenden und Menschen, die bereits über mehrere Jahre in die Sozialkassen eingezahlt haben, vorbehalten.
Generell gilt: Je besser man qualifiziert ist und je besser man Deutsch spricht, desto einfacher ist es, langfristig in Deutschland eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten (näheres siehe unten). Für Geringqualifizierte oder Menschen ohne eine Ausbildung ist es sehr schwierig, langfristig in Deutschland zu arbeiten.
Ich habe noch keine Arbeit und möchte in Deutschland nach einer Stelle suchen.
Wer in Deutschland Arbeit suchen möchte, kann ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Dieses Visum erhält man bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem zuständigen deutschen Konsulat im eigenen Land. Eine Übersicht über alle Auslandsvertretungen Deutschlands weltweit findet man#link:http://www.make-it-in-germany.com/de/fuer-fachkraefte/deutschland-kennenlernen/deutschland-vor-ort:auf dieser Weltkarte#. Hält man sich mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland auf, ist das Arbeiten allerdings verboten. Sobald man eine Stelle gefunden hat, muss man einen "Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit" beantragen. Dafür muss man nicht wieder ausreisen, man kann diesen Titel direkt in Deutschland beantragen.
Das Visum erhält man wie die Aufenthaltstitel nur, wenn man nachweisen kann, dass man für seinen persönlichen Lebensunterhalt finanziell aufkommen kann.
In Deutschland angekommen, kann man sich wie deutsche Bürger an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Auch sollte man sich im Internet und auf entsprechenden Karriereportalen (z.B. #link:http://www.xing.de#) nach offenen Stellen umschauen.
Ich bin im Ausland, wie finde ich eine Arbeit in Deutschland?
Für die Vermittlung von Stellen an Ausländer, die sich noch im Ausland befinden, ist die #link:http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/WeitereDienststellen/ZentraleAuslandsundFachvermittlung/VersionsDEEN/DeutscheVersion/WillkommeninDeutschland/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI520567:Zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit# zuständig. Daneben kann man sich auf den verschiedenen Internetportalen nach Stellenausschreibungen umschauen oder direkt auf den Webseiten von Firmen nach offenen Stellen suchen.
Eine Stelle oder einen Ausbildungsplatz findet man immer besser, wenn man gut Deutsch spricht. Auch sollte man seine Abschlüsse - ob Schulabschluss, Berufsausbildung oder Studium - nachweisen können. Für die Anerkennung der Dokumente gibt es spezielle Portale, wie etwa #link:https://www.bq-portal.de/:bq-portal# oder #link:http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/:anerkennung-in-deutschland#.
Hat man eine passende Stelle gefunden, gilt für Nicht-EU-Bürger die Vorrangprüfung. Das bedeutet, dass man eine Stelle nur bekommt, wenn kein deutscher oder EU-Bürger für die gleiche Stelle in Frage kommt.
Eine Ausnahme gibt es für Hochqualifizierte sowie für die sogenannten Mangelberufe. Das sind Berufe, für die es in Deutschland zu wenig Bewerber gibt. Hier wird auf die Vorrangprüfung verzichtet. In Deutschland werden vor allem im Handwerk, in der Pflege und in einigen weiteren Fachberufen Arbeitskräfte gesucht. Eine Liste von Berufen, in denen derzeit ein Mangel herrscht, findet man #link:http://www.make-it-in-germany.com/fileadmin/content/make-it-in-germany/PDF/positivliste_dt.pdf:hier#.
Ich möchte eine Ausbildung in Deutschland machen.
Wer einen deutschen Ausbildungsplatz hat, einen Pass besitzt und seinen Unterhalt in Deutschland alleine bestreiten kann, erhält eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie wird jeweils für maximal zwei Jahre ausgestellt, kann allerdings verlängert werden. Dauert die Ausbildung kürzer als zwei Jahre erhält man die Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer der Ausbildung. Bei der Entscheidung um eine Verlängerung wirken sich gute Deutschkenntnisse und die Teilnahme an einem offiziellen Integrationskurs positiv aus.
Mit einem Aufenthaltstitel für die Absolvierung einer Berufsausbildung, darf man neben der Ausbildung noch weitere zehn Stunden wöchentlich arbeiten. Hat man die Ausbildung abgeschlossen und möchte nach einer Stelle suchen, kann man die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragen.
Für die Suche nach einer Ausbildungsstelle gelten ähnliche Regeln wie für die Suche nach einer Arbeit: Es gibt weniger Hürden in den Mangelberufen, man braucht die entsprechenden anerkannten Abschlüsse und man sollte möglichst gut Deutsch sprechen können.
Ich möchte in Deutschland studieren.
Ein Studium darf man in Deutschland nur mit einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung aufnehmen. Das ist in Deutschland das Abitur. Ob der eigene Abschluss aus dem Heimatland anerkannt wird, muss im Einzelfall geklärt werden. Dabei hilft ein #link:http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/:Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung#.
Ist der Abschluss aus dem Heimatland nicht ausreichend, kann man an einem sogenannten Studienkolleg teilnehmen. Dafür kann man einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel beantragen.
Ist man an einer Universität zugelassen und kann selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen, erhält man eine Aufenthaltserlaubnis. Wichtig ist jedoch, dass das Studium der Hauptzweck des Aufenthaltes ist. Man darf also nicht an einem Abend- oder Fernstudium teilnehmen. Erhält man die Aufenthaltserlaubnis als Student, darf man nebenbei auch arbeiten, allerdings nicht mehr als 120 Tage im Jahr.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhält man in der Regel für ein bis zwei Jahre. Sie kann verlängert werden, wenn man innerhalb dieser Zeit noch keinen Abschluss erreicht hat.
Ich habe bereits eine Arbeit in Deutschland und möchte legal einreisen.
Hat man bereits ein konkretes Arbeitsangebot, ist es sehr viel einfacher, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Doch auch hier müssen alle Voraussetzungen für das Erhalten eines Aufenthaltstitels erfüllt werden (siehe oben).
Neben diesem Titel benötigt man für die meisten Berufe die offizielle Zustimmung von der Agentur für Arbeit.
Für Hochqualifizierte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Führungskräfte, leitende Angestellte und Spezialisten gilt das nicht. Auch Ausländer mit einer deutschen oder einem anderen Hochschulabschluss brauchen keine Zustimmung von der Arbeitsagentur, sofern sie nachweisen können, dass sie in ihrem Beruf pro Jahr mindestens 48.400 Euro brutto erhalten. Dann erhalten sie die “Blaue Karte EU”, die zunächst für vier Jahre gilt. Unter Umständen können Hochqualifizierte direkt eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für Deutschland erhalten.