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Politik

Lange Haftstrafe für Rechtsextremisten

11. Juni 2020

Wegen des Angriffs auf eine Moschee und des Mordes an seiner Stiefschwester ist ein norwegischer Rechtsextremist zu mindestens 21 Jahren Haft verurteilt worden. Vor Gericht bekannte er sich zu seinen radikalen Ansichten.

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Norwegen | Prozess Philip Manshaus
Der Täter im Gerichtssaal (Archivbild)Bild: Getty Images/AFP/NTB Scanpix/O. Berg-Rusten

Das zuständige Bezirksgericht in Sandvika bei Oslo sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige im August 2019 in einer Moschee nahe der norwegischen Hauptstadt versucht hatte, "so viele Muslime wie möglich zu töten". Zuvor hatte Philip Manshaus demnach seine aus China stammende Stiefschwester aus mutmaßlich rassistischen Motiven erschossen. Die 17-Jährige wurde mit vier Schüssen aus einem Jagdgewehr getötet. Das Gericht beurteilte den Mord und den Angriff auf die Moschee nicht als eine zusammenhängende Tat, sondern als separate Vorgänge.

Der junge Mann, der sich selbst als Neonazi bezeichnet war wegen Mordes und "Terroranschlags" angeklagt. Er hatte am 10. August 2019, am Vorabend des islamischen Opferfestes, eine Moschee in Bærum rund 20 Kilometer westlich von Oslo angegriffen. Manshaus war dabei mit mehreren Schusswaffen bewaffnet, konnte aber von Gläubigen überwältigt und festgenommen werden, ohne dass jemand in dem Gotteshaus schwerer verletzt worden war. Bei seiner Tat trug er eine kugelsichere Weste und einen Helm, auf dem eine Kamera platziert war.

Täter bezieht sich auf andere Rechtsterroristen

Während des Prozesses äußerte der Täter mehrmals rechtsradikale, rassistische und islamfeindliche Ansichten und berief sich auf Selbstverteidigung, auf die weiße Europäer angeblich ein Recht hätten. Er bezog sich auch auf den Anschlag auf zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch im März 2019, wo ein australischer Rechtsextremist 51 Muslime getötet und Dutzende weitere verletzt hatte.

Die 21-jährige Gefängnisstrafe könne unbegrenzt verlängert werden, erklärte das Gericht bei der Urteilsverkündung. Die so genannte "forvaring"-Strafe ermöglicht es den Strafbehörden, einen Gefangenen über den vom Richter festgelegten Zeitraum hinaus hinter Gittern zu halten, wenn er eine Gefahr für die Gesellschaft ist. Die Möglichkeit einer lebenslänglichen Haftstrafe gibt es in Norwegen nicht.

Den bislang folgenschwersten rechtsradikalen Anschlag in Norwegen verübte der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik. Bei den Anschlägen am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya tötete er 77 Menschen. 

qu/fab (dpa, afp)