Lange Haftstrafe für Kölner Sängerin
18. Oktober 2021Nach Angaben von Hozan Canes Anwältin Newroz Akalan legte das Gericht in der westtürkischen Stadt Edirne ein Strafmaß von drei Jahren, einem Monat und 15 Tagen Haft wegen Unterstützung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK fest. Diese gilt in der Türkei, Deutschland und den USA als Terrororganisation. Die Anwältin kündigte Berufung an.
Hozan Cane (Künstlername) hält sich in Deutschland auf und hat nicht an der Verhandlung teilgenommen. Die Anklage stützte sich unter anderem auf Inhalte von Facebook- und Twitter-Profilen. Ihr Manager Mehmet Serif Akbas hatte erklärt, mehrere dieser Profile seien gefälschte Accounts unter ihrem Namen, über die Cane keine Kontrolle gehabt habe. Die Sängerin war kurz vor den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Juni 2018 in Edirne festgenommen worden und saß mehr als zwei Jahre im Gefängnis. Danach galt für sie eine Ausreisesperre, die im Juli aufgehoben wurde.
Keine Beweise für PKK-Mitgliedschaft
Im November 2018 war sie bereits zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ihr wurde vorgeworfen, PKK-Mitglied zu sein. Aus Mangel an Beweisen hob ein Berufungsgericht das Urteil später auf. Mit dem Vorwurf der PKK-Unterstützung wurde der Fall im vergangenen Jahr neu aufgerollt.
Die 50-Jährige hat kurdische Wurzeln und besitzt nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte bei ihrem Abschiedsbesuch bei Präsident Recep Tayyip Erdogan am Samstag betont, sie habe auch die Strafverfolgung deutscher Staatsbürger in der Türkei angesprochen. Merkel merkte dabei an, dass man unterschiedliche Vorstellungen vom Terrorismusbegriff habe.
uh/jj (dpa)