Länder bekommen mehr Geld für Flüchtlinge
2. November 2016Schon lange fordern die Bundesländer mehr Unterstützung von der Bundesregierung, um die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Migranten zu finanzieren. Jetzt entlastet die Bundesregierung die Länder und Kommunen erneut. Die Länder erhalten in diesem Jahr weitere rund 2,6 Milliarden Euro vom Bund. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, stellt der Bund laut Kabinettsbeschluss zusätzlich zu den bereits gewährten Erstattungen rund 1,16 Milliarden Euro über die Umsatzsteuerverteilung für das kommende Jahr zur Verfügung. Dass die Summe für 2017 viel niedriger liegt als 2016, wird mit Fortschritten bei der Verfahrensdauer beim Bundesamt und der gesunkenen Zahl neuankommender Flüchtlinge begründet.
Niedrigere Kosten für 2017 kalkuliert
Bund und Länder hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, dass sich der Bund ab 2016 dauerhaft an den Kosten für die Versorgung von Asylsuchenden beteiligt. Veranschlagt hatte der Bund für 2016 eine Vorauszahlung von rund drei Milliarden Euro. Eine genaue Abrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. August hat nun eine Nachzahlung ergeben. Zusätzlich gibt es einen weiteren Abschlag für September bis Ende des Jahres. Nach der ersten Zahlung des Bundes, bei der für jeden Asylsuchenden im Schnitt 670 Euro monatlich veranschlagt worden waren, war zudem eine "Spitzabrechnung" durchgeführt worden, um die tatsächlichen Kosten für die Versorgung zu bestimmen. Mit dieser Nachzahlung übernahm der Bund finanziell die Verantwortung für die langen Asylverfahren im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die zuvor allein die Länder ausbaden mussten.
Der Bundestag berät derzeit über ein Gesetz zur weiteren Entlastung der Länder. Demnach sollen sie vom Bund 2016 bis 2018 eine Integrationspauschale von jährlich zwei Milliarden Euro erhalten. Dazu kommen Mittel für den Wohnungsbau und eine weitere Kostenübernahme bei der Unterkunft durch den Bund. Über das Gesetz soll voraussichtlich in der Haushaltswoche im Bundestag Ende November entschieden werden.
pab/kle (afp, epd, kna)