Kölner Raser erneut vor Gericht
12. März 2018Die Neuauflage des Prozesses vor dem Kölner Landgericht begann mit Schuldeingeständnissen der zwei Angeklagten. Er sei verantwortlich für den Tod der Studentin, die bei dem Autorennen ums Leben kam, sagte der Ältere der beiden. Der heute 25-Jährige bat die Familie der 19-Jährigen um Verzeihung. "Am liebsten würde ich die Zeit zurückdrehen", erklärte der zweite Angeklagte, ein 24-Jähriger. Die junge Frau sei durch seine Sorglosigkeit gestorben. Für andere Menschen sei er seitdem "nur der Totraser, das macht mich kaputt".
Die beiden Angeklagten hatten sich im April 2015 in Köln-Deutz mit ihren Autos ein Rennen geliefert, bei dem einer der Fahrer die Kontrolle über seinen Wagen verlor und gegen die Radfahrerin prallte. Diese erlag später ihren schweren Verletzungen. In einem ersten Prozess waren die Männer wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandete die Aussetzung zur Bewährung und hob das Urteil teilweise auf.
Wirkung auf Rechtsempfinden der Bevölkerung unterschätzt
In der Neuauflage der Verhandlung geht es allein um die Frage, ob die bereits verhängten Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden können oder nicht. Das Kölner Landgericht hatte bei seinem ersten Urteil von 2016 nach Einschätzung des BGH nicht berücksichtigt, wie sich die Bewährungsstrafen auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden. Zudem hätten die Angeklagten die Gefahrensituation durch ihren aggressiven Fahrstil bewusst herbeigeführt.
Der Revisionsprozess war ursprünglich für Dezember angesetzt, wurde aber nach dem ersten Verhandlungstag wegen der möglichen Befangenheit eines Schöffen vorzeitig abgebrochen.
NRW: Ermittlungen gegen hunderte Verdächtige
Raserei und illegale Rennen führen immer wieder zu schweren Unfällen. Allein in Nordrhein-Westfalen ermittelte die Polizei im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit verbotenen Rennen gegen 335 Verdächtige - bei vermutlich hoher Dunkelziffer. "Wenn dabei nichts passiert und sich kein Zeuge meldet, bleibt das oft unentdeckt", so eine Polizeisprecherin.
Die Justiz kam in der Vergangenheit zu sehr unterschiedlichen Urteilen. Auch der BGH gibt keine eindeutige Linie vor. Anfang März hoben die obersten Richter das aufsehenerregende bundesweit erste Mordurteil gegen zwei Raser auf, die sich auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein Rennen geliefert und dabei einen tödlichen Unfall hatten.
hk/jj (dpa, afp)