Kunstberater Achenbach bleibt in Haft
20. Dezember 2017Das Oberlandesgericht in Düsseldorf lehnte eine vorzeitige Freilassung am Mittwoch ab und hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Kleve auf, wonach Achenbach zum 8. Dezember entlassen werden sollte. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte gegen die Entlassung Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht jedoch sah die Voraussetzungen für eine Haftentlassung vor dem sogenannten Zwei-Drittel-Zeitpunkt nicht vorliegen. Achenbach saß bereits vor seiner Verurteilung seit Juni 2014 in Untersuchungshaft.
Besonders hoher Schaden
Im März 2015 verurteilte das Landgericht Essen Achenbach zu sechs Jahren Haft, weil er den 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht beim Verkauf von Kunst und Oldtimern betrogen und ihm mehr als 20 Millionen Euro zu viel berechnet hatte. Die Tat sei von großer krimineller Energie und Gewinnstreben geprägt gewesen und habe einen besonders hohen Schaden verursacht, begründete der zuständige Strafsenat des Oberlandesgerichts seine Entscheidung vom Mittwoch. Zudem bestünden Zweifel daran, dass Achenbach ernsthaft an einer Wiedergutmachung des Schadens interessiert sei und das Unrecht seiner Taten eingesehen habe.
Zur Schadensregulierung waren in den vergangenen Jahren bereits rund 2500 Kunstwerke aus Achenbachs Besitz versteigert worden, sie brachten einen Gesamterlös von rund 11,5 Millionen Euro. Auch Achenbachs Anteil an der Kunstsammlung Rheingold kam unter den Hammer.
tla/bb (AFP, dpa)