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Kunden haften für Onlinebanking-Fehler

Dirk Kaufmann24. April 2012

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zur Sicherheit beim Online-Banking gefällt, das auch die Haftungsfrage klärt. Das Urteil hat Bedeutung für Millionen deutsche Bankkunden.

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Ein Computernutzer sitzt vor dem Monitor und hält eine CD in den Händen, aufgenommen am 22.11.2008 in Weimar. Die im Internet verübten Straftaten nehmen bundesweit zu. Die Kriminalstatistik führt unter «Tatmittel Internet» im vergangenen Jahr mehr als 179.000 erfasste Delikte auf und damit acht Prozent mehr als 2006. Rund drei Viertel der per Internet begangenen Straftaten sind Betrugsdelikte. In Thüringen wurden laut Landeskriminalamt (LKA) 2007 rund 500 Fälle von Internetkriminalität registriert nach 330 im Jahr zuvor. Knapp 370 Tatverdächtige ermittelten die Thüringer Beamten im vergangenen Jahr. Foto: Hendrik Schmidt dpa/lth (zu dpa-Korr. «Tatort Internet - für Polizei oft mehr als einen Klick entfernt» vom 23.11.2008) +++(c) dpa - Bildfunk+++ pixel Schlagworte Rohlinge , Verberchen , .Computer , .Kriminalität , .Internet , .Technik , Laptop , Datenklau , Monitor , cD , .Gesellschaft , Computer-Kriminalität , Computerkriminalität
Symbolbild NetzpolitikBild: picture-alliance/dpa

Ein Bankkunde aus Nordrhein-Westfalen hat eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Seine Forderung, einen Schaden von 5.000 Euro erstattet zu bekommen, war beim Bundesgerichtshof verhandelt worden. Der entschied am Dienstag: Der Kunde hat es an der nötigen Sorgfalt mangeln lassen und muss für seinen Verlust selbst geradestehen.

Der Kläger war beim Versuch, eine Rechnung über das Internet zu begleichen, auf eine vermutlich gefälschte Seite geraten. Dort hatte er zehn Transaktionsnummern eingegeben und es damit dem  Betreiber der fraglichen Seite ermöglicht, zu seinen Gunsten den Betrag vom Konto des Klägers abzubuchen.

TANs und PINs gehen niemand etwas an

Laut dem Hightech-Branchenverband Bitkom wickeln bereits mehr als 27 Millionen Kunden von Banken und Sparkassen ihren Zahlungsverkehr über das Internet ab. Die Frage, wer beim Online-Banking für welche Fehler haftet, ist noch immer umstritten. Das BGH-Urteil macht jedenfalls klar: Ein Kunde, der elementare Sicherheitsvorkehrungen missachtet, bleibt im Schadensfall auf seinen Kosten sitzen.

Experten empfehlen für das Online-Banking unbedingt auf bestimmte Voraussetzungen zu achten. Dazu gehören eine gesicherte Internet-Verbindung und ausschließlicher Kontakt über extra gesicherte Seiten. Sichere Seiten erkennt man an der Buchstabenfolge "https://..." in der Adresszeile. Außerdem sollte das persönliche Passwort aus wenigstens 20 Zeichen bestehen. Auf keinen Fall darf der Kunde seine persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder Transaktionsnummer (TAN) Unbefugten mitteilen. Das hatte der Kunde nicht beachtet, der seinen Fall vor dem Bundesgerichtshof verloren hat.

Dk/sc (dpa/afp)