Kunden haften für Onlinebanking-Fehler
24. April 2012Ein Bankkunde aus Nordrhein-Westfalen hat eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Seine Forderung, einen Schaden von 5.000 Euro erstattet zu bekommen, war beim Bundesgerichtshof verhandelt worden. Der entschied am Dienstag: Der Kunde hat es an der nötigen Sorgfalt mangeln lassen und muss für seinen Verlust selbst geradestehen.
Der Kläger war beim Versuch, eine Rechnung über das Internet zu begleichen, auf eine vermutlich gefälschte Seite geraten. Dort hatte er zehn Transaktionsnummern eingegeben und es damit dem Betreiber der fraglichen Seite ermöglicht, zu seinen Gunsten den Betrag vom Konto des Klägers abzubuchen.
TANs und PINs gehen niemand etwas an
Laut dem Hightech-Branchenverband Bitkom wickeln bereits mehr als 27 Millionen Kunden von Banken und Sparkassen ihren Zahlungsverkehr über das Internet ab. Die Frage, wer beim Online-Banking für welche Fehler haftet, ist noch immer umstritten. Das BGH-Urteil macht jedenfalls klar: Ein Kunde, der elementare Sicherheitsvorkehrungen missachtet, bleibt im Schadensfall auf seinen Kosten sitzen.
Experten empfehlen für das Online-Banking unbedingt auf bestimmte Voraussetzungen zu achten. Dazu gehören eine gesicherte Internet-Verbindung und ausschließlicher Kontakt über extra gesicherte Seiten. Sichere Seiten erkennt man an der Buchstabenfolge "https://..." in der Adresszeile. Außerdem sollte das persönliche Passwort aus wenigstens 20 Zeichen bestehen. Auf keinen Fall darf der Kunde seine persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder Transaktionsnummer (TAN) Unbefugten mitteilen. Das hatte der Kunde nicht beachtet, der seinen Fall vor dem Bundesgerichtshof verloren hat.
Dk/sc (dpa/afp)