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Konfrontation in Abchasien dauert an

30. November 2004

– Parlament erklärt Präsidentschaftswahlen vom 3. Oktober für gültig, Präsident Ardsinba ordnet Neuwahlen an

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Moskau, 29.11.2004, INTERFAX

INTERFAX, russ., 26.11.2004, aus Suchumi

Das abchasische Parlament hat die am 3. Oktober stattgefundenen Wahlen des Präsidenten dieser nicht anerkannten Republik, bei denen Sergej Bagapsch gewonnen hat, am Freitag (26.11.) für gültig erklärt. Das Parlament hat sich an die Regierung Abchasiens und die Dienste, die für den Schutz des Oberhauptes der Republik zuständig sind, mit der Bitte gewandt, zu gewährleisten, dass die Zeremonie der Amtseinführung des neuen Präsidenten in der von der Verfassung vorgesehenen Frist stattfindet.

"Alle Gesetze des Staates, die berufen sind, demokratische, freie und regelmäßige Wahlen des Präsidenten Abchasiens zu gewährleisten, entsprachen der Verfassung der Republik Abchasien und den internationalen Rechtsverpflichtungen der Republik Abchasien", heißt es im Parlamentsbeschluss. Darin heißt es ferner, dass "die Zentrale Wahlkommission ungeachtet einzelner Verletzungen der Wahlbestimmungen die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen gebilligt und im Protokoll vom 11. Oktober 2004 festgehalten hat".

Das Oberste Gericht Abchasiens hat am 28. Oktober den Beschluss der Zentralen Wahlkommission bestätigt und die Wahlen für gültig erklärt. "Die Zentrale Wahlkommission hat die Präsidentschaftswahlen für gültig erklärt und Sergej Bagapsch zum gewählten Präsidenten der Republik Abchasien erklärt", heißt es im Parlamentsbeschluss.

Diese Ergebnisse wurden vom Rivalen von Sergej Bagapsch bei den Wahlen – Raul Chadschimba – angefochten. Unterdessen hat der jetzige Präsident Abchasiens, Wladislaw Ardsinba einen Erlass über Neuwahlen in der Republik unterzeichnet.

Sergej Bagapsch hat unterdessen letzten Donnerstag (25.11.) in einem "Interfax"-Interview erklärt, dass er am 6. Dezember offiziell das Amt des Präsidenten antreten werde. "Am 6. Dezember findet in Suchumi die Amtseinführungszeremonie des Präsidenten Abchasiens statt", sagte Sergej Bagapsch. (...) (lr)

INTERFAX, russ., 29.11.2004, aus Suchumi

Der Präsident der nicht anerkannten Republik Abchasien, Wladislaw Ardsinba, hat am Montag (29.11.) einen Appell an die Bürger der Region gerichtet, in dem er das Vorgehen der Anhänger des Kandidaten für das Amt des Staatsoberhauptes, Sergej Bagapsch, als Versuch gewertet hat, die Macht zu ergreifen, und erklärt hat, dass er bis zu den Neuwahlen im Amt bleibt. "Wir sind alle Zeugen dessen, wie die Anhänger von Sergej Bagapsch im Laufe der letzten Monate mit Hilfe von Gewalt und Einschüchterung versuchen, die Macht zu ergreifen. Ihr unverantwortliches Vorgehen hat dazu geführt, dass dem Ansehen Abchasiens geschadet wurde, dass dessen Beziehungen zu Russland zerstört sind, dass in der Gesellschaft Intoleranz herrscht", heißt es in einer vom Pressedienst von Wladislaw Ardsinba am Montag veröffentlichen Erklärung.

"All das gefährdet das Volk Abchasiens sowie dessen Unabhängigkeit und Staatlichkeit. Eigentlich geht es jetzt nicht um die eine oder andere Person im Amt des Präsidenten, sondern um den Weg, den Abchasien einschlagen wird", so der Präsident. Er geht davon aus, dass "lediglich Neuwahlen gewährleisten werden, eine legitime Macht zu wählen, die imstande ist, Abchasien auf dem Weg der Unabhängigkeit und der Festigung der Beziehungen zu Russland voranzubringen". (...)

"Ich bin überzeugt, dass Ihr Euch in diesem für unsere Heimat verantwortlichen Augenblick zusammenschließen werdet, wie das während des Krieges der Fall war. Wir haben damals gesiegt und werden auch jetzt siegen", heißt es im Appell von Wladislaw Ardsinba. (lr)

INTERFAX, russ., 29.11.2004, aus Suchumi

Der Generalstaatsanwalt Abchasiens, Rauf Korua, protestiert beim Obersten Gericht Abchasiens gegen den Erlass von Präsident Wladislaw Ardsinba über Neuwahlen in der nicht anerkannten Republik. Der Erlass "Über Neuwahlen des Präsidenten der Republik Abchasien" wurde von Wladislaw Ardsinba am 29. Oktober unterzeichnet. (...) Nach Ansicht des Generalstaatsanwaltes ist dieser Erlass haltlos und gesetzwidrig. Wladislaw Ardsinba habe mit dessen Unterzeichnung seine Vollmachten überschritten. Im Zusammenhang damit bittet der Generalstaatsanwalt das Oberste Gericht, den Präsidentenerlass über Neuwahlen in der Republik Abchasien vom 29. Oktober 2004 außer Kraft zu setzen. (...) (lr)