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Ärzte müssen weiter schweigen

Fabian Schmidt31. März 2015

Ein Arzt hatte beim Co-Piloten von Flug 4U9525 vor Jahren Suizidgefahr diagnostiziert. Aber auch eine aufgeweichte ärztliche Schweigepflicht könnte solche Unglücke nicht verhindern, meint Fabian Schmidt.

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Bild: picture-alliance/dpa/A. Burgi

Eine Woche nach der Flugzeugkatastrophe in den französischen Alpen scheint die Stunde der Schnellschüsse gekommen, des Aktionismus um jeden Preis: Nachdem ermittelt wurde, dass ein Arzt dem Todespiloten des Germanwings-Fluges vor Jahren Suizidgefahr attestierte, mehren sich nun die Stimmen, die eine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht fordern.

Aber das ist der falsche Weg: Ohne ärztliche Schweigepflicht kann es kein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient geben! Nur die absolute Vertraulichkeit stellt sicher, dass jeder dem Arzt gegenüber offen und ehrlich alle Sorgen, Nöte und Leiden ansprechen kann.

Das gilt insbesondere für die Haus- und Fachärzte, also für diejenigen, die Patienten von sich aus selbst aufsuchen. Von einem solchen Arzt des Vertrauens kann niemand erwarten, dass er einem Arbeitgeber Bericht erstattet.

Schon heute ausreichend Ausnahmen

Unbenommen davon gibt es schon jetzt viele Ausnahmen von der Schweigepflicht. Etwa im Fall der Gefahrenabwehr: Ist einem Arzt bewusst, dass ein uneinsichtiger Patient die Absicht verfolgt, unter Einfluss von Betäubungsmitteln Auto zu fahren, muss er seine Schweigepflicht brechen, und die Polizei rufen. Ein suizidgefährdeter Pilot, der weiterfliegt, wäre natürlich auch so ein Fall. Aber dazu muss der Arzt erst einmal wissen, welchem Beruf der Patient nachgeht. Und wie akut die Suizidgefahr überhaupt ist.

Deutsche Welle Fabian Schmidt
DW-Redakteur Fabian SchmidtBild: DW/P.Henriksen

Auch Betriebsärzte, die von Amts wegen Mitarbeiter auf ihre berufliche Tauglichkeit untersuchen, unterliegen aus gutem Grunde der Schweigepflicht. Sie müssen sich bei ihren Meldungen an den Arbeitgeber auf die Aussage beschränken, ob der Untersuchte einen bestimmten Beruf ausüben kann oder nicht.

Aber dazu muss der Betriebsarzt den körperlichen und psychischen Zustand erst einmal richtig diagnostizieren. Im Fall des Germanwings-Co-Piloten war das offensichtlich nicht der Fall. Dem Patienten war es nämlich gelungen, seine Erkrankung bei der jährlichen Regeluntersuchung zu verheimlichen.

Wollen wir gläserne Patienten sein?

Eine Lösung für dieses Problem kann es jedenfalls nicht sein, wenn Betriebsärzte oder gar Arbeitgeber nun Zugang zu den Patientendaten von Vertrauensärzten bekommen - womöglich durch eine riesige Patientendatenbank. So ein gläserner Patient wäre eine Horrorvorstellung, nicht nur für Datenschützer.

Um die Tauglichkeit von Flugpiloten, Lokomotivführern, Busfahrern oder Ingenieuren in den Schaltzentralen von Kernkraftwerken noch sicherer zu überprüfen, helfen nur noch gründlichere betriebliche Gesundheitschecks.

Dazu gehören dann eben auch psychologische Untersuchungen. Und es schadet nichts, wenn Betriebsärzte Blut-, Urin- und Haarproben verstärkt auf die Rückstände von Psychopharmaka oder Betäubungsmitteln überprüfen - um herauszufinden, ob die Geschichten, die Patienten ihnen erzählen auch in sich schlüssig sind. Aber auch das alles bitte unter strikter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht!