1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Kommentar: Ein Jahr NSU-Prozess

Marcel Fürstenau6. Mai 2014

Am 6. Mai 2013 hat das Strafverfahren gegen den Nationalsozialistischen Untergrund begonnen. Die Hoffnungen der Opfer-Angehörigen wurden enttäuscht. Das liegt nicht nur an Beate Zschäpe, meint Marcel Fürstenau.

https://p.dw.com/p/1Bu3j
Kommentarfoto Marcel Fürstenau Hauptstadtstudio
Bild: DW/S. Eichberg

Die mutmaßlichen Mörder, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, haben sich das Leben genommen, die Hauptangeklagte sagt kein Wort. Unter diesen Voraussetzungen ist es schwierig, ja fast unmöglich, im NSU-Prozess der ganzen Wahrheit auf die Spur zu kommen. Diese Wahrheit dreht sich - zugespitzt formuliert - um zwei aufs Engste miteinander verflochtene Fragen: Warum wurden drei junge Rechtsextremisten zu rassistisch motivierten Massenmördern? Und kann Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, im Sinne der Anklage des Mordes überführt werden? Des Mordes an zehn Menschen, darunter neun mit ausländischen Wurzeln.

Die Antworten darauf sind - ein Jahr nach Beginn des Strafverfahrens - unbefriedigend. Das liegt zuerst und vor allem an Zschäpes provozierender Verschwiegenheit, hat aber auch mit zu hohen Erwartungen an den Prozess insgesamt zu tun. Natürlich wäre vieles anders, hätte sich die Komplizin der mutmaßlichen Todesschützen zu den umfangreichen Tatvorwürfen geäußert. Die vage Hoffnung insbesondere der Opfer-Angehörigen auf ein Geständnis blieb aber unerfüllt. Eine Geste der Anteilnahme an ihrem Leid durften sie von Zschäpe ohnehin nicht erwarten.

Zschäpes Verteidiger agieren plausibel und berechnend

Dass sich der wegen Beihilfe angeklagte Carsten S. dazu durchgerungen hat, wird den Eltern, Geschwistern und Witwen der Toten kaum ein Trost sein können. Sie wollen wissen, warum gerade ihr Mann, ihr Sohn, ihr Vater sterben musste. Auf diese quälenden Fragen werden sie vielleicht nie eine Antwort erhalten. Diese Ungewissheit verstärkt ihr Leid, und dafür ist die Hauptangeklagte hauptverantwortlich. Die von Zschäpes Verteidigern gewählte Prozess-Strategie des absoluten Schweigens mag aus deren juristischer Perspektive plausibel sein, mitfühlend ist sie jedoch keinesfalls.

Natürlich ist es ihre professionelle Pflicht, dass Beste für ihre Mandantin herauszuholen. Aber unausgesprochen den Eindruck zu erwecken, Zschäpe könnte unschuldig sein, wirkt angesichts der erdrückenden Indizien- und Beweislage fast schon erschreckend. Dabei könnte der Plan aufgehen. Denn eine unmittelbare Tatbeteiligung kann der 39-Jährigen auch aus Sicht der Anklage nicht nachgewiesen werden. Deshalb dürfte der Vorwurf des versuchten Mordes von entscheidender Bedeutung für das erst im kommenden Jahr zu erwartende Urteil sein.

Vorwurf des versuchten Mordes wiegt schwer

Dass Zschäpe die über Jahre im Untergrund gemeinsam mit Böhnhardt und Mundlos genutzte Wohnung in Zwickau zur Explosion brachte, dafür stehen die Aussagen zahlreicher Augenzeugen und Sachverständiger. Nur durch viel Glück kamen bei dem Versuch, Spuren zu beseitigen, keine Menschen zu Schaden. Ein Physiker des bayrischen Landeskriminalamtes (LKA) bestätigte die Einschätzung der Strafermittler, die Explosion sei für Dritte lebensgefährlich gewesen. Das allein sollte reichen, um die Hauptangeklagte im NSU-Prozess für lange Zeit ins Gefängnis zu bringen.

Unter dem Eindruck von inzwischen 109 Verhandlungstagen spricht so gut wie nichts dafür, dass es noch ein Schuldeingeständnis geben wird. Sollte es so kommen, haftete dem Verfahren ein Makel an, den weder Ankläger noch Richter zu verantworten hätten. Niemand kann Zschäpe dazu zwingen, sich selbst zu belasten. Ihre Verteidiger könnten sie dazu bewegen, tun es aber leider nicht. So wird der NSU-Prozess womöglich enden, ohne dass die mutmaßlichen Todesschützen von ihrer wichtigsten Helferin oder anderen Mitwissern ausdrücklich der Taten bezichtigt werden.

Warum sitzen fragwürdige Zeugen nicht auf der Anklagebank?

Sollte dieses sehr wahrscheinlich erscheinende Szenario Wirklichkeit werden, werden es die Opfer-Familien als zusätzliche Demütigung empfinden. Schließlich wurden sie vor der Selbstenttarnung des NSU von den stümperhaft und mit Vorurteilen ermittelnden Behörden lange verdächtigt, in die Mordserie verwickelt zu sein. Diese traumatischen Erlebnisse wird ihnen niemand nehmen können, und sie werden sich höchstwahrscheinlich auch nach dem Prozess mit quälenden Gedanken plagen. Warum schweigt Zschäpe so unerbittlich? Warum sitzen so viele zwielichtige Zeugen aus dem rechten Milieu nicht auch auf der Anklagebank? Bestand der harte Kern des Nationalsozialistischen Untergrunds wirklich nur aus drei Personen?

Alle diese Fragen bieten viel Stoff für Spekulationen - unabhängig vom Ausgang des NSU-Prozesses. Dabei darf nicht vergessen werden, welchen Grenzen ein Strafverfahren unterliegt. Juristisch betrachtet geht es einzig und allein um den Nachweis und die Bestrafung individueller Schuld. Beim Bemühen darum ist der Strafsenat unter dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl auf einem guten Weg. Die Fragen nach den womöglich gesellschaftlichen Ursachen für die rassistische Mordserie müssen außerhalb des Gerichtssaals geklärt werden.

Die Frage nach dem alltäglichen Rassismus

Ein guter Anfang dafür war der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages, der in seinem Abschlussbericht staatliches Versagen attestierte. Gemeint waren damit Behörden wie Polizei und Verfassungsschutz, aber auch Politiker. Was fehlt, ist ein schlüssiges Konzept, welche praktischen Lehren daraus zu ziehen sind. Die eine oder andere organisatorische Veränderung in deutschen Amtsstuben wird am alltäglichen Rassismus in Deutschland nur wenig ändern. Das gilt erst recht für den NSU-Prozess.