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Die NPD darf noch hoffen

Marcel Fürstenau, z. Zt. Karlsruhe2. März 2016

Zwar macht die rechtsextreme Partei zum Auftakt des Verbotsverfahrens einen nervösen Eindruck. Trotzdem hat Marcel Fürstenau weiterhin Zweifel, dass die Argumente der Bundesländer stark genug sind.

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Aktenordner mit der Aufschrift NPD - Foto: Uli Deck (dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/dpaweb/U. Deck

Die Nationaldemokratische Partei macht ihrem Namen scheinbar alle Ehre. Ihr Bekenntnis zur Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung stehe im Partei-Programm, sagt Peter Richter. Der Mann ist Bevollmächtigter der in Wirklichkeit rechtsextremen NPD, deren Zukunft beim Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Spiel steht. Wenn es darauf ankommt, ist der Splitterpartei das Nationale wichtiger als das Demokratische. Mehr noch: "national" bedeutet für die NPD Deutschland über alles und "demokratisch" darf getrost als Camouflage bezeichnet werden.

Beim Jonglieren mit Wörtern macht dieser Partei so schnell keiner etwas vor. Ihre ablehnende Haltung gegenüber anderen Kulturen und Ethnien, gegenüber Ausländern und Flüchtlingen verbrämt NPD-Anwalt Richter als "Gesellschaftsideologie". Das sei keine "Rassenideologie". Auf diesen feinen, fiesen Unterschied muss man erst mal kommen. Ihre tatsächliche Geisteshaltung gibt die NPD immer dann zu erkennen, wenn sie an niedere Instinkte appelliert. Auf Wahlkampf-Plakaten wird Muslimen eine "gute Heimreise" gewünscht - mit fliegenden Teppichen. Ein Bild, das aus einer Satire-Zeitschrift stammen könnte. Die NPD aber meint es bitterernst.

Tillichs gewagte Behauptung: "Die NPD ist politisch bedeutend"

Das gilt auch für jenes Motiv, auf dem der frühere Partei-Chef Udo Voigt auf einem Motorrad sitzt: "Gas geben!" steht als Parole daneben. Das Plakat hing in Berlin vor dem Jüdischen Museum. Mit solchen Geschmacklosigkeiten bewegt sich die NPD stets haarscharf am Rand der Volksverhetzung. Antisemitisch sind derartige Parolen sowieso. Aber reicht das für ein Parteiverbot? Bundesratspräsident Stanislaw Tillich hält die NPD für "politisch bedeutend" und "gefährlich". Das sagt er als Wortführer der Verbotsbefürworter vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine gewagte Behauptung.

Marcel Fürstenau - Foto: DW
DW-Korrespondent Marcel FürstenauBild: DW/S. Eichberg

Die Wähler in Tillichs Sachsen verwehrten der NPD 2014 den erneuten Einzug ins Parlament. Nur noch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es NPD-Abgeordnete in einem Landtag. Dass Tillichs Bundesland trotzdem besonders anfällig für rechtes und auch rechtsextremistisches Gedankengut ist, kann man der NPD mit juristisch überzeugenden Argumenten nicht anlasten. Im Verbotsverfahren geht es um die Frage, ob diese Partei verfassungswidrig ist. Nicht darum, ob die Pegida-Bewegung oder die rechtspopulistische Alternative für Deutschland (AfD) in NPD-Gewässern fischt.

Der Umgang mit V-Leuten steht im Mittelpunkt - schon wieder

Die Verfassungsrichter des Zweiten Senats um Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erweckten zum Auftakt nicht den Eindruck, allzu viel Verständnis für das krude Weltbild der NPD zu haben. Sie hatten aber auch viele kritische Fragen an die Antragsteller des Verbotsantrags, den Bundesrat. Sie betrafen vor allem die fragwürdige Praxis der V-Leute des Verfassungsschutzes. Daran scheiterte 2003 der erste Versuch, die NPD zu verbieten. Die vorgelegten Beweise stammten wesentlich von Spitzeln der staatlichen Behörde.

Dass solche Zuträger beim zweiten Anlauf keine entscheidende Rolle mehr spielen, daran hatten die Verfassungsrichter schon in der Vorbereitung des Verbotsverfahrens ihre Zweifel. Deshalb verlangten sie Nachbesserungen, bevor sie es zuließen. Aus dieser Entscheidung speist sich der Optimismus des Bundesrates. Er sollte sich seiner Sache nicht zu sicher sein. Die Verfassungsrichter wollten auch wissen, welche Folgen der Verzicht auf V-Leute für den Verfassungsschutz habe? Die Antwort: Das Bild von der NPD sei "unschärfer" geworden. Eine Antwort, die irgendwie zum Verbotsverfahren passt. Denn auch der Auftakt im NPD-Verbotsverfahren hat den Blick auf diese unappetitliche Partei keineswegs geschärft. Für eine Einschätzung, welches Urteil die Verfassungsrichter am Ende fällen werden, ist es noch viel zu früh.

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