Die Europäische Union handelt, wenn es um Bürgerrechte geht, gerne wie die drei berühmten Affen: sie will nichts sehen, nichts hören und nichts sagen. Ein Beispiel gefällig? Nehmen wir die Geschichte mit dem so genannten "safe harbor", dem "sicheren Hafen".
Vor 15 Jahren entschied die EU-Kommission, dass die USA ein solcher sicherer Hafen für personenbezogene Daten sind, dass also alle Daten, über die in irgendeiner Weise ein Bezug zu einer bestimmten Person hergestellt werden kann, dort hinreichend geschützt sind. Dass es in den USA niemals eine umfassende Regelung zum Datenschutz gab, sollte kein Hindernis sein: die EU ließ es bei ein paar vagen Selbstverpflichtungen der rund 4400 betroffenen Unternehmen bewenden. Nachweise mussten hierfür nicht erbracht werden, die EU kontrollierte gar nicht, die zuständige US-Behörde kaum.
Dieses Safe-Harbor-Abkommen war bis heute die rechtliche Grundlage für den alltäglichen transatlantischen Datenfluss. Wohlgemerkt, dabei geht es nicht nur um Google-Suchanfragen oder eine banale Facebook-Statusmeldung, sondern um vieles, was wir so an Daten in unserem Smartphone haben – bis hin zum Fingerabdruck, mit dessen Hilfe wir unser iPhone entsperren.
Das Abkommen war eine Farce
Dass das Abkommen eine Farce war, war spätestens seit den Veröffentlichungen von Edward Snowden allgemein bekannt. Denn Snowden machte publik, dass sich der Nachrichtendienst NSA faktisch uneingeschränkt Zugang zu den Daten verschafft hatte. Dass das alles nicht zusammenpasst, hatten zwar schon mehrere nationale Datenschutzbeauftragte und sogar EU-Digitalkommissar Andrus Ansip erkannt. Aber gab es Konsequenzen? Nein, Fehlanzeige!
Der 27-jährige Österreicher Maximilian Schrems wollte das nicht hinnehmen und klagte sich durch die Instanzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Jetzt bekam er so eindeutig recht, dass man das Urteil nur als kräftige Ohrfeige für all diejenigen verstehen kann, die am Safe-Harbor-Abkommen festhielten.
Das Urteil ist aber nicht nur wichtig, weil eine 15 Jahre lang geltende Rechtspraxis als absurd entlarvt wurde. Sie ist auch wichtig, weil EU und USA derzeit über ein neues Safe-Harbor-Abkommen verhandeln. Der Vertrag soll – so hört man aus Brüssel – fast vor dem Abschluss stehen. Die EuGH-Richter legen die Latte für das neue Abkommen nun deutlich höher: auch im interkontinentalen Datenaustausch sind die Grundrechte einzuhalten, wie sie nach Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta geschützt sind. Wir Datennutzer sollten ihnen dafür dankbar sein.
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