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Beruhigungspille mit Gefahr von Nebenwirkungen

Christoph Ricking4. Februar 2015

In Rekordzeit hat Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzentwurf zur Terrorbekämpfung vorgelegt. Doch das Paket ist nichts weiter als Symbolpolitik und kann sogar gefährlich werden, meint Christoph Ricking.

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Symbolbild Versuch der Ausreise in Kampfgebiete künftig strafbar
Bild: picture-alliance/dpa/Andrea Warnecke

Angst, so heißt es, ist ein schlechter Ratgeber. Doch Terrorangst war offenbar der Ratgeber für den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas, den die Bundesregierung jetzt auf den Weg bringen will. Der Entwurf sieht vor, in Zukunft bereits die Ausreise von Islamisten in den Dschihad nach Syrien oder in den Irak unter Strafe zu stellen. Zudem soll ein eigener Straftatbestand zur Terrorismusfinanzierung geschaffen werden.

Reine Symbolpolitik

Die Gesetze sind unnötig, sie sind nicht mehr als Symbolpolitik. Sie dienen lediglich dazu, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, die Bundesregierung tue etwas gegen Islamisten. Eine Beruhigungspille - allerdings mit potenziell gefährlichen Nebenwirkungen. Denn mit dem Entwurf begibt sich die Bundesregierung auf den Weg in Richtung eines Gesinnungsstrafrechts. In Zukunft reicht schon allein die Planung der Ausreise für eine Strafe, lange bevor es überhaupt zu einer konkreten Tat kommt. Das ist so, als würde jemand, der plant, sich einen Ferrari zu kaufen, einen Strafzettel für zu schnelles Fahren bekommen.

Das Gesetz lässt sich zudem nur schwer anwenden gegenüber diejenigen, die wirklich Böses im Schilde führen. Denn wie die Ermittler einem Sympathisanten nachweisen sollen, dass er die Absicht hatte, sich in einem Terrorcamp zum Dschihadisten ausbilden zu lassen, ist völlig ungeklärt. Reicht schon die Reise junger Muslime in die Türkei? Reicht schon die Ankündigung in sozialen Netzwerken, in den Dschihad ziehen zu wollen? Und wie wollen die Ermittler gerichtsfest überprüfen, dass eine solche Ankündigung ernst gemeint ist?

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DW-Redakteur Christoph RickingBild: DW

Doch damit nicht genug: Auch das Gesetz zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ist purer Aktionismus. Sowohl im Außenwirtschaftsgesetz als auch im Strafgesetzbuch gibt es bereits einschlägige Regelungen. Statt ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, würde es ausreichen, diese Regeln - wenn notwendig - zu überarbeiten.

Kampf gegen den Terror braucht andere Maßnahmen

Man setze nur die Vorgaben der UN-Resolution vom September vergangenen Jahres gegen so genannte Foreign Fighters um, argumentiert die Bundesregierung. Und Justizminister Maas freut sich über die "zügige" Arbeit seines Ministeriums. Doch Schnelligkeit ist nicht Qualität. Die Resolution richtete sich außerdem in erster Linie an die Staaten des Nahen Ostens, die sich bislang bei der Verfolgung von Dschihadisten vornehm zurückgehalten haben.

An anderer Stelle hat es die Bundesregierung nicht so eilig: Bereits 2007 mahnte die EU-Kommission an, Deutschland solle die Terrorismus-Definition der EU ins Strafgesetzbuch aufnehmen. Ein Schritt, der Ermittlern die Verfolgung von Terroristen wirklich erleichtern würde. Doch passiert ist bis heute nichts.

Heftige Kritik an dem Maßnahmenpaket kommt auch vom Bund deutscher Kriminalbeamter im Bundeskriminalamt. Von "handwerklichen Fehlern" spricht der Vorsitzende Andy Neumann. Der Entwurf sei im "Ergebnis eher kosmetischer Natur", die Bundesregierung habe "einwandfrei für die Galerie gearbeitet". Statt eines neuen Gesetzpaketes sollte die Bundesregierung investieren: in mehr Personal bei den Polizeibehörden oder in bessere Ausrüstung der Ermittler. Doch das kostet! Die geplanten Gesetze sind da weitaus billiger.