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Keine Gleichberechtigung für "Homo-Ehe"

Johanna Schmeller5. Dezember 2012

Die "Homo-Ehe" entzweit die CDU und greift ihren konservativen Kern an. Auf dem Bundesparteitag in Hannover sprach sich die Partei gegen eine Aufwertung der "Homo-Ehe" in Deutschland aus. Betroffene sind verärgert.

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Foto: APN Photo/Benjamin Sklar
Bild: AP

"Wir erziehen Kinder. Wir geben Kindern ein Zuhause. Wir leben ein klassisches Familienbild", sagt Martin Munz. "Warum bekommen wir nicht das, was andere auch bekommen? Das ist ungerecht. Für unsere Kinder gibt es keinen Unterschied, sie sind froh, dass sie bei uns sein können."

Seit sechs Jahren lebt der Journalist in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, inzwischen mit zwei Pflegekindern, ein und vier Jahre alt. Seine Familie bezeichnet er als "klassisch-traditionell", mit einem Familienernährer, der erwerbstätig ist, und einem Partner, der zuhause bleibt und sich um die beiden Kinder kümmert. "Wir leben genau das Familienbild, für das die CDU so gerne einsteht."

Steuerliche Ungleichbehandlung der "Homo-Ehe"
Auf dem Bundesparteitag der Christdemokraten führte die steuerliche Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften unterdessen zu Streitigkeiten. Grund war das sogenannte Ehegattensplitting, das es heterosexuellen Ehen erlaubt, das Familieneinkommen beider Partner gemeinschaftlich zu versteuern. Wenn nur ein Partner arbeitet oder der eine Partner viel weniger verdient als der andere, kann das höhere Einkommen auf beide angerechnet (also "gesplittet") werden. Nach Abzug der Steuern bleibt der Familie so unterm Strich mehr Geld.

Das Formular einer Einkommenssteuererklärung (Foto: Jakob Studnar/dapd)
Am Ende soll mehr Geld vom Lohn für Homosexuelle übrig bleibenBild: Jakob Studnar/dapd

Widerstand aus den eigenen Reihen

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel will das Ehegattensplitting nicht auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeweitet sehen. Doch auch in ihrer eigenen Partei formiert sich Widerstand gegen diese konservative Auslegung. Eine Gruppe aus 13 Bundestagsabgeordneten geht derzeit in die Offensive. Prominente Unionspolitiker wie Familienministerin Kristina Schröder unterstützen die Befürworter. Die Vorsitzende des CDU-Landesverbandes Rheinland-Pfalz Julia Klöckner fand auf dem CDU-Parteitag in Hannover besonders deutliche Worte: "Mir fällt es schwer, rational zu erklären, warum homosexuelle Paare die gleichen Pflichten übernehmen sollen, so wie es Ehepaare auch tun, aber die Rechte dafür nicht bekommen."

Regenschirm in den Regenbogenfarben der Gay-Pride-Bewegung (Foto: ddp images/AP Photo)
Gleiche Pflichten - weniger Rechte: gleichgeschlechtliche Paare in DeutschlandBild: AP

Dennoch lehnte die CDU die steuerliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ab. Die Delegierten stimmten nach einer heftigen Debatte auf ihrem Parteitag mehrheitlich für einen Antrag, in dem sich die CDU zur "Förderung und Privilegierung der Ehe" von Mann und Frau bekennt. Ein Initiativantrag, der die steuerliche Gleichbehandlung von homosexuellen Paaren forderte, scheiterte damit.

Gleiche Pflichten, weniger Rechte
Betroffene sind empört. "Nehmen Sie doch den konkreten Fall der Unterhaltspflicht: Ich bin verpartnert (gleichgeschlechtliche Eheschließung, Anm. d. Red.), habe mit meiner Frau zusammen ein Kind", sagt Julia Borggräfe, Vorsitzende des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland. "Ich bin beiden gegenüber komplett unterhaltspflichtig." Wenn es also zu einer Trennung käme, müsste Julia Borggräfe ihre Partnerin und das gemeinsame Kind aufgrund ihres höheren Einkommens weiter unterstützen. "Einkommenssteuerrechtlich werden wir dagegen als Fremde betrachtet", kritisiert sie.

Dr. Julia Borggräfe vom Deutschen Schwulen-u. Lesbenverband (Foto: Annette Koroll Photographen, Berlin) Zur honorarfreien Verwendung durch die DW freigegeben.
Julia Borggräfe vom Schwulen- und LesbenverbandBild: Annette Koroll Photographen

Diese Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften fürchtet auch Frank Priebe. Sein Partner und er kennen sich seit 18 Jahren, sie leben in einem gemeinsamen Haus und sind seit acht Jahren verpartnert. Das Paar hat keine Kinder, beide verdienen in etwa gleich viel. Wenn jedoch einer von beiden nicht mehr arbeiten könnte oder würde - zum Beispiel krankheitsbedingt - dann gibt es keine Möglichkeit, das Einkommen des einen steuerlich auf beide Köpfe zu verteilen.Das Ehegattensplitting hält er insgesamt für "nicht mehr zeitgemäß" - schließlich gebe es genug heterosexuelle, kinderlose Ehen. "Solange es heterosexuellen Paaren jedoch zugestanden wird, Steuern zu sparen, sollte man es auch kinderlosen Schwulen- und Lesbenpaaren zugestehen", meint er, denn, "Pflichten ergeben sich ja aus der Zweisamkeit durchaus."

Zwei Frauen mit einem Kind (Foto: Jean Michel Mart)
Unterhaltspflicht - ja, steuerliche Gleichberechtigung - neinBild: picture-alliance/dpa

Klärung soll "bald" erfolgen

In deutschen Agenturberichten und Zeitungen wird derzeit geschrieben, dass "bald" ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts "Klarheit schaffen" werde. In Wirklichkeit wird das aber noch dauern: Beim Bundesverfassungsgericht liegen derzeit drei Verfassungsbeschwerden vor, in allen Fällen sind die Beschwerdeführer Privatpersonen. Eine Entscheidung wird, so hört man auf Nachfrage, erst 2013 "angestrebt" - was in dieser unklaren Formulierung bedeutet: Vielleicht wird auch erst nach der Bundestagswahl im Herbst des kommenden Jahres entschieden. Alle Beschwerdeführer haben ihre Klagen allerdings bereits in den Jahren 2006 und 2007 eingereicht, die Paare warten dann also bereits sechs Jahre auf ein Urteil.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Foto: Uli Deck/dpa)
Entscheiden wird das Bundesverfassungsgericht in KarlsruheBild: Getty Images