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Keine Auslieferung von Roman Polanski

Ruben Kalus30. Oktober 2015

Seit Jahrzehnten wollen die US-Behörden Roman Polanski vor Gericht bringen. Der Regisseur soll 1977 eine Minderjährige vergewaltigt haben. Jetzt wurde entschieden: Polanski darf nicht an die USA ausgeliefert werden.

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Bild: picture-alliance/dpa/J. Bednarczyk

Am Freitagmittag entschied das Krakauer Bezirksgericht zugunsten Roman Polanskis. Der berühmte 82-jährige Filmregisseur ("Der Pianist", "Chinatown", "Rosemaries Baby"), der die polnische und die französische Staatsbürgerschafbesitzt, wird nicht an die USA ausgeliefert. Die US-Justiz hatte von Polen eine Auslieferung Polanskis wegen eines Sexualverbrechens in den 70er Jahren beantragt: Polanski wird vorgeworfen, 1977 während eines Fotoshootings die damals 13-jährige Samantha Geimer (mit Mädchennamen Samantha Gailey) erst unter Alkohol und Drogen gesetzt und anschließend vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt noch die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Sollte das Urteil nicht mehr geändert werden, so ist die Entscheidung bindend.

Damals gestand der Regisseur, Sex mit der minderjährigen Geimer gehabt zu haben, widersprach jedoch ihrer Aussage, es sei gegen ihren Willen passiert. In Folge von Polanskis Geständnis kam es zu einem Deal mit der Staatsanwaltschaft, worauf er für 42 Tage ins Gefängnis musste und alle weiteren Anklagepunkte fallen gelassen wurden. Nachdem er wieder auf freiem Fuß war, sollte Polanski sich auf Geheiß des Richters Laurence Rittenbrand erneut vor Gericht verantworten. Aus Angst vor einer erneuten Verurteilung mit einem deutlich höheren Strafmaß floh Polanski aus den USA über Großbritannien in sein Geburtsland Frankreich, wo er seither lebt. In den Vereinigten Staaten gilt er als flüchtig.

Wiederaufnahme des Falls nach über 30 Jahren

Lange Zeit war es ruhig um den Fall, im Jahr 2009 wurde er jedoch wieder aktuell. Beim internationalen Filmfestival in Zürich war Roman Polanski anwesend, um einen Preis für sein Lebenswerk entgegenzunehmen. Auf einen Auslieferungsantrag der USA wurde Polanski jedoch festgenommen und unter Hausarrest gestellt. 2010 kam er wieder auf freien Fuß, nachdem die Schweizer Justiz entschieden hatte, ihn nicht auszuliefern. Als Gründe nannte die Schweiz mangelnde Transparenz in der Offenlegung der damaligen Beweislage und ein mögliches nationales Interesse der USA, wodurch kein fairer Prozess Polanskis gewährleistet sei.

Polanski mit seinen Verteidigern im Gericht in Krakau
Polanski mit seinen Verteidigern im Gericht in KrakauBild: picture-alliance/epa/J. Bednarczyk

Seit Anfang des Jahres wird der Prozess in Polen fortgesetzt. Ironischerweise will der Filmemacher in Polen seinen neuen Film "The Dreyfus Affair" drehen. Der Film soll von dem brisanten und populären Gerichtsprozess des französischen Offiziers Alfred Dreyfus Ende des 19. Jahrhunderts handeln. Damit Polanski jedoch ungehindert und ohne Probleme drehen kann, wollen unter anderem die Produzenten des Films die Gewissheit haben, dass Polanski nicht ausgeliefert wird.

Polanski wird zum polnischen Politikum

Bei einem Prozesstag am 22. September diesen Jahres wurden von der polnischen Justiz weitere Beweise angenommen. Unter anderem reichten Polanskis Verteidiger die Stellungnahme des US-Staatsanwalts ein, der in den siebziger Jahren die Ermittlungen führte. Allgemein sehen sie das Auslieferungsgesuch als unbegründet an, da es in dem ersten Prozess bereits zu einer Einigung gekommen sei. Polanski war an diesem Tag persönlich im Gericht anwesend und zeigte sich bezüglich der Beweisannahme zufrieden. Nach der Verhandlung sagt er der anwesende Presse: "Es war für mich sehr wichtig, heute im Gerichtssaal anwesend zu sein und ich bin sehr zufrieden, dass all die von meinen Verteidigern eingereichten Dokumente angenommen wurden." Der den Prozess leitende Richter Dariusz Mazur hatte verkündet, am 30. Oktober solle nach der Prüfung der Beweise ein Urteil gefällt werden.

Hätte sich das Gericht nun für eine Auslieferung ausgesprochen, hätte nach polnischem Recht das Justizministerium das letzte Wort gehabt. Die nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS), die bei den Parlamentswahlen am letzten Wochenende zur stärksten Partei in Polen wurde, hatte den Fall sogar im Wahlkampf zum Thema gemacht.

PiS-Parteiführer Jaroslaw Kaczynski tendierte im Falle eines Schuldspruchs zu Polanskis Auslieferung
PiS-Parteiführer Jaroslaw Kaczynski tendierte im Falle eines Schuldspruchs zu Polanskis AuslieferungBild: Imago/Eastnews

Den Aussagen des Parteiführers Jaroslaw Kaczynski nach, hätte Polanski im Falle einer Verurteilung auch mit der Auslieferung an die USA zu rechnen gehabt: "Es gab eine öffentliche Debatte darüber, dass er [Polanski; Anm. d. Red.] für seine Taten nicht verurteilt werden sollte, da er ein herausragender, weltberühmter Regisseur ist. Wir hingegen werden dieser Sichtweise widersprechen", zitiert ihn die Associated Press (AP). Von französischer Seite musste Polanski nichts befürchten, da Frankreich seine Bürger allgemein nicht ins Ausland ausliefert.