Wird Kim Dotcom nun ausgeliefert?
5. Juli 2018Ein Gericht in Neuseeland hat den Berufungsantrag des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom abgewiesen. Eine Auslieferung des Mannes, der mit bürgerlichem Namen Kim Schmitz heißt, an die USA sei rechtens, urteilte das Berufungsgericht im neuseeländischen Wellington. In der Begründung ist von Urheberrechtsverletzungen in massivem Umfang die Rede. Und genau das ist es, worum es auch der US-Justiz geht.
Rachefeldzug
Die Behörden dort werfen Dotcom massive Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche vor. Er selbst weist alle Vorwürfe zurück und wirft der amerikanischen Justiz vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen.
Größter Fall in der Geschichte
Dotcom hatte im Jahr 2005 die Onlineplattform Megaupload gegründet, auf der Internetnutzer Dateien kostenlos hoch- und herunterladen konnten. Nach amerikanischer Lesart sollen Dotcom und drei weitere Betreiber die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet haben. Die US-Bundespolizei FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.
Im Januar 2012 schalteten die US-Behörden Megaupload ab, neuseeländische Polizisten durchsuchten auf US-Antrag Dotcoms Anwesen in Auckland und nahmen ihn fest. Seitdem wehrte er sich gegen seine Auslieferung. Doch auch nach der jüngsten Entscheidung will der schwergewichtige Deutsche nicht aufgeben. Dotcoms Anwalt Ira Rothken erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass sein Mandant gegen die Entscheidung erneut Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen werde. "Wir glauben, dass sich Kim Dotcom letztendlich durchsetzen wird", sagte Rothken.
ml/qu (rtr, afp)