Kein freier Daten-Zugriff für Ermittler
17. Juli 2020Im Kampf gegen Straftäter und Terroristen erlaubt ein Gesetz in Deutschland den Sicherheitsbehörden, Daten von Handy- und Internetnutzern abzufragen. Doch die Hürden hierfür sind nicht hoch genug, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun urteilte.
Mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft seien verfassungswidrig. Sie verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen, so die Karlsruher Richter. (Az. 1 BvR 1873/13 u.a.)
Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste können bisher bei Telefongesellschaften und Internet-Providern die "festen" Bestandsdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum abfragen, aber auch genutzte IP-Adressen. Das BVerfG bekräftige zwar, dass eine solche Auskunft grundsätzlich zulässig ist. Voraussetzung müsse aber das Vorliegen einer konkreten Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein.
Reform der Reform
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen müssen nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. Solange bleiben die beanstandeten Regelungen in Kraft. Sie wurden bereits nach einem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 abgeändert. Nun stellte sich heraus, dass das reformierte Gesetz noch immer nicht den Anforderungen genügt.
Anlass für die neue BVerfG-Entscheidung waren zwei Verfassungsbeschwerden. Eine der Klagen wurde von mehr als 6000 Menschen unterstützt. Sie war 2013 von dem heutigen Piraten-Europapolitiker Patrick Breyer und seiner früheren Parteikollegin Katharina Nocun eingereicht worden.
wa/se (dpa, rtr, afp)