Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte homosexueller Paare beim Adoptionsrecht gestärkt. Es ging um Fälle, in denen einer der beiden Partner ein Kind adoptiert hat - und auch der andere Partner Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Kinder, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung aufwachsen, können genauso behütet und gefördert werden wie Kinder in einer Ehe, so die Richter.