Das Karlsruher Verfassungsgericht hat eine Klage von Kino-Betreibern gegen das Filmförderungsgesetz abgelehnt. Die Kinos hatten sich dagegen gewehrt, fast ein Drittel der Filmförderung in Deutschland zu bestreiten. Das Geld gehe zu oft an Produktionen, die an der Kinokasse keinen Erfolg hätten, so das Argument der Kläger.