Kampf gegen einheitlichen Luftraum
12. Juni 2013Das ist eine Beteiligung: Fast 100 Prozent der französischen Fluglotsen legen die Arbeit nieder mit fatalen Folgen für den Luftraum. Jeder vierte Flug musste abgesagt werden, teilte die französische Luftfahrtbehörde mit. Zu den fast 2000 annullierten Flügen zählen auch Verbindungen der Lufthansa und Air Berlin. Bei der Luftraumüberwachung reichte es nach Angaben der Aufsichtsbehörde gerade noch für den gesetzlichen Mindestservice.
Angst vor der Liberalisierung
Der Streik der Flutlotsen richtet sich gegen Pläne der EU für eine Neuorganisation des Luftraums. Der Einheitlichen Europäischen Luftraum (EEL) soll auch eine Liberalisierung der Flugaufsicht enthalten sein. Deshalb befürchten die Fluglotsen schlechtere Arbeitsbedingungen und Stellenstreichung.
Die Streiks sollten eigentlich auch in anderen europäischen Ländern stattfinden. In Belgien, Italien, Portugal, der Slowakei und Tschechien wollten die Fluglosten vermindert arbeiten. In Bulgarien, Großbritannien, Lettland, Österreich und Ungarn waren andere Aktionen vorgesehen.
Ryanair holt den verbalen Hammer raus
Wohl aus Angst vor einem Flächenbrand bezeichnete Europas größter Billigflieger Ryanair den Arbeitskampf als unberechtigt und forderte von Brüssel Gegenmaßnahmen. Die EU-Kommission solle das Streikrecht der Fluglotsen in Europa aufheben. "Es ist unfair, dass die Flugreisen Tausender Passagiere beeinträchtigt sind und auch weiterhin nicht reibungslos ablaufen können", so der Sprecher des Billigfliegers, Robin Kiely. Er verwies auf die USA, wo Streiks der Flugsicherung nicht zugelassen seien.
Der Arbeitskampf hatte am Dienstag (11.06.2013) begonnen und sollte eigentlich drei Tage dauern. Nachdem sich aber Frankreichs Verkehrsminister Frédéric Cuvillier und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer bereits mit einem Schreiben an den zuständigen EU-Kommissar Kallas wendeten, und sich gegen das neue Gesetzesvorgaben aussprachen, verkürzten die Streikenden auf zwei Tage. Bevor die Pläne in die Tat umgesetzt werden können, müssen die EU-Staaten und das Europaparlament noch zustimmen.
nm/uh (dpa, afp)