Kabinett beschließt verschärftes Asylrecht
29. September 2015Unter dem Druck der gestiegenen Flüchtlingszahlen drängt die Bundesregierung auf eine schnelle Lösung. Ziel des geplanten Gesetzespaketes ist es, Asylverfahren zu beschleunigen, die Einrichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte zu vereinfachen und abgelehnte Antragssteller schneller zurückschicken zu können.
Dazu sollen unter anderem mit Albanien, Kosovo und Montenegro drei weitere Balkan-Länder als sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft werden. Abschiebungen in diese Staaten lassen sich einfacher durchführen. Es erscheine gewährleistet, dass es in diesen Staaten keine politische Verfolgung oder unmenschlichen Bestrafungen gebe, heißt es in der Begründung für die Gesetzesänderung. Abschieben will die Bundesregierung künftig schneller - und zwar ohne Vorwarnung, wenn die Frist für eine freiwillige Ausreise abgelaufen ist, um ein Untertauchen zu verhindern.
Sach- statt Geldleistungen
Flüchtlinge sollen künftig bis zum Ende ihres Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben müssen. Dort sollen sie künftig eher Sachleistungen bekommen. Die Auszahlung von Bargeld soll maximal einen Monat im Voraus möglich sein. Für bestimmte Flüchtlingsgruppen sind zudem deutliche Leistungskürzungen vorgesehen.
Mehr Unterstützung für Länder und Kommunen
Der Bund hat außerdem zugesagt, sich dauerhaft an den Kosten für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu beteiligen.Kernpunkt ist eine Pauschale von 670 Euro pro Monat und Flüchtling an die Länder überweist. Die reichen das Geld dann an die Kommunen weiter. Bislang stemmen dies vor allem Länder und Kommunen.
Die Einrichtung neuer Flüchtlingsunterkünfte soll zudem durch den Abbau bürokratischer Hürden leichter werden.
Schnellere Integration
Menschen, die in Deutschland bleiben dürfen, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Die Integrationskurse werden daher für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Nach drei Monaten dürfen Asylbewerber und Geduldete als Leiharbeiter eingesetzt werden, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer Qualifizierte ist der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich.
Gesetzespaket im Eilverfahren
Die Gesetzesänderungen sind Teil der Vereinbarungen, die auf dem
Flüchtlingsgipfel in der vergangenen Woche getroffen wurden. In Kürze soll der Bundestag über das Paket beraten. Nach Wunsch der Regierung soll es bereits im November in Kraft treten, nachdem Bundestag und Länderkammer grünes Licht gegeben haben. Für die Verabschiedung des Gesetzpakets sind Union und SPD im Bundesrat auf die Grünen angewiesen. Mindestens zwei der von den grünen mitregierten Länder müssen zustimmen.
sp/uh (dpa, epd, afp)