Juristische Schlappe für Madonna
24. April 2018Es geht um Dinge wie Liebesbriefe, Musikkassetten, Unterwäsche und eine Haarbürste. Eine ehemalige Freundin Madonnas, die Kunsthändlerin Darlene Lutz, hatte die persönlichen Gegenstände bereits im vergangenen Jahr versteigern lassen wollen. Doch die Sängerin, Songschreiberin, Schauspielerin, Autorin, Regisseurin, Produzentin und Designerin erwirkte dagegen eine einstweilige Verfügung, die sie mit dem Schutz ihrer Privatsphäre begründete.
Die Falsche verklagt
Letztlich musste Madonna vor Gericht aber eine Niederlage einstecken. Ein Richter in New York wies die Klage der 59-Jährigen gegen die Versteigerung ab - aus formalen Gründen. Mit der Klage gegen Ex-Freundin Lutz sei Madonna gegen die falsche Person juristisch vorgegangen, urteilte der Richter. Sie hätte vielmehr gegen ihre eigenen früheren Assistenten klagen müssen, die Lutz die persönlichen Gegenstände ausgehändigt hätten.
Darunter befindet sich auch ein Brief, der Licht auf die lange Zeit unbekannte Affäre zwischen Madonna und Tupac Shakur wirft. Der schwarze US-Rapmusiker schreibt darin ein Jahr vor seinem Tod, dass es seinem Image schaden würde, wenn er öffentlich eine Beziehung mit einer weißen Frau hätte. Zudem beklagte er sich über einige Interview-Äußerungen Madonnas. Mit dem Brief beendete er die Affäre.
"Totaler Sieg"
Der Anwalt der Kunsthändlerin wertete den Richterspruch als "totalen Sieg" für seine Mandantin. "Frau Lutz kann mit ihren Besitztümern jetzt machen, was sie will - ohne ständige Einmischung von Madonna." Das New Yorker Auktionshaus "Gotta Have Rock and Roll" erklärte, es wolle die Versteigerung nun im Juli abhalten.
wa/stu (afp)