1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Italien kippt Anti-Moschee-Gesetz

24. Februar 2016

Die erschwerten Auflagen für den Bau von Moscheen in der norditalienischen Region Lombardei sind rechtswidrig. Nach Meinung der Richter widersprechen sie der in Italien geltenden Religionsfreiheit.

https://p.dw.com/p/1I19P
Große Moschee auf Monte Antenne in Rom (Foto: picture-alliance/akg-images)
Bild: picture-alliance/akg-images

Hintergrund war ein Streit um die geplante Errichtung von drei Moscheen unter dem parteilosen, linksorientierten Mailänder Bürgermeister Giuliano Pisapia. Die Lega Nord sperrte sich gegen das Vorhaben und äußerte die Befürchtung, in den islamischen Zentren könne fundamentalistische Propaganda betrieben werden.

Das sah die nationale Regierung von Ministerpräsident Matteo Renzi anders: Sie klagte nach dem Beschluss des Kultstätten-Gesetzes in der Lombardei vor dem Verfassungsgericht - mit Erfolg.

Islamgemeinden über Urteil zufrieden

Roberto Maroni, Chef der rechtspopulistischen Partei "Lega Nord", die das Gesetz in der Region Lombardei durchgebracht hatte, kommentierte die Entscheidung auf Twitter mit den Worten: "Die Linke jubelt: Allahu akbar." Der Verband der Islamgemeinden in Mailand, Monza und Brianza äußerte laut italienischen Medien dagegen "große Genugtuung" über das Urteil. Nötig sei jetzt ein landesweites Gesetz für Kultbauten, um ähnliche Vorfälle zu verhindern, sagte Verbandssprecher Davide Piccardo.

Das im Januar 2015 vom Regionalparlament in Mailand mit den Stimmen des Mitte-rechts-Bündnisses verabschiedete Gesetz machte zahlreiche Vorgaben für die Neuerrichtung religiöser Kultbauten. Unter anderem sollten Behörden prüfen, ob das Gebäude ins Stadtbild passe; vorgeschrieben wurden auch Videoüberwachungsanlagen, die direkt mit der Polizei verbunden sein mussten. Vor einer Baugenehmigung sah das Gesetz die Befragung der örtlichen Gemeinde vor. Zudem mussten die antragstellenden Religionsgemeinschaften über ein Abkommen mit dem Staat verfügen; dies ist bei muslimischen Gemeinden in Italien nicht der Fall.

hfd/rb (kna)