Investieren in der Slowakei
4. Juli 2002(...) Bei Gründung eines Unternehmens sind in der Slowakei wie anderswo auch eine Reihe von Gesellschaftsformen möglich. Für eine Aktiengesellschaft (auf slowakisch abgekürzt a.s.) wird die Summe von einer Million Slowakischen Kronen (SKK) als Mindestkapital gefordert, zur Gründung einer GmbH (s.r.o.) sind 200.000 SKK aufzubringen. Weitere Gesellschaftsformen sind die Ein-Mann-GmbH, eine OHG (v.o.s.) oder eine KG (k.s.). Für ausländische Investoren kommt selbstverständlich auch die Möglichkeit, sich als Niederlassung oder Repräsentanz in der Slowakei anzusiedeln, in Betracht.
Beteiligungsmöglichkeiten bestehen bis zum Anteil von 100 Prozent; ausländische Investoren können Unternehmensanteile beispielsweise bei Privatisierung in Form von Direktkauf erwerben. Auf alle Fälle ist im Zuge des Genehmigungs- oder Gründungsverfahrens zu beachten, dass vor der Eintragung ins Handelsregister eventuelle Gewerbescheine und Konzessionsurkunden vorliegen müssen.
In der Regel ist eine freie Standortwahl möglich. Der Grunderwerb ist dabei allen Wirtschaftsunternehmen mit Sitz in der Slowakei erlaubt, das heißt mit anderen Worten; Erwerbungen sind für natürliche und juristische Personen aus dem Ausland nur indirekt möglich.
Der bedeutendste Industriestandort des jungen Landes ist das Gebiet um Bratislava (Pressburg), wo sich neben dem slowakischen Zweigwerk von Volkswagen vor allem elektrotechnische und elektronische Industrie befindet. Deren Ausstoß geht zur Hälfte in den Export. Das Personal ist gut ausgebildet, in der Region um Pressburg liegt das Niveau über dem Landesdurchschnitt. Dabei liegen die Arbeitskosten im Landesmittel bei 2,59 Euro in der Stunde, der gesetzliche Mindestlohn beträgt 3.600 Slowakische Kronen, der Monatsbruttolohn liegt im Durchschnitt bei 10.000 Slowakischen Kronen.
Ungeachtet dessen erwarten Arbeitnehmer, die für ein ausländisches Unternehmen arbeiten, höhere Bezüge. Die Sozialversicherungsabgaben auf Unternehmerseite betragen 38 Prozent der Lohnsumme (sie spalten sich wiederum in Renten-, Kranken-, Arbeitsunfähigkeits-, und Arbeitslosenversicherung auf), der Arbeitnehmeranteil liegt bei 12,8 Prozent des Lohnes.
Bereits im November 1983 schloss die Bundesrepublik mit der damaligen Tschechoslowakei ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches weiterhin gültig ist. Nach dem Ende der kommunistischen Herrschaft wurde im Jahr 1992 ein Investitionsförderungs- und Schutzabkommen geschlossen.
Noch ein paar Bemerkungen sollen zur Besteuerung gemacht werden. Die Einkommenssteuer ist zwischen 10 und 18 Prozent gestaffelt, bei der Mehrwertsteuer liegt der Normalsatz bei 23 Prozent. Wichtig ist, dass eine Körperschaftssteuer/Gewinnsteuer von 25 Prozent auf allen ausgeschütteten und thesaurierten Gewinnen liegt.
Für ausländische Investoren sind bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Mindestinvestitionssumme, Gewinnerwirtschaftung) Steuervergünstigungen möglich. In diesen Fallen wird von der Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer befreit.
Positives hat sich im Bereich der Devisenbestimmungen getan. Seit Oktober 1998 floatet die Währung frei. Die Slowakische Krone ist für Leistungsbilanztransaktionen konvertibel geworden. Liberalisiert wurden in diesem Rahmen auch Devisentransaktionen. Zahlungen von Kronen-Konten ins Ausland sind möglich.
Obwohl die Slowakei noch nicht Mitglied der Europäischen Union ist, ist es bereits möglich, von Förderprogrammen der EU in der Slowakei zu profitieren. So fördert Brüssel die Gründung neuer Joint Ventures mittelständischer Unternehmen mit Sitz in der EU und deren slowakischen Partnern. Sie bezuschusst hierzu nicht nur Machbarkeitsstudien, sondern auch Investitionen und Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Der Aufwand, Mittel zu beantragen, ist in Anbetracht des Nutzens vertretbar.
Die Slowakei ist seit 1995 Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), es gelten die Importzolle der GATT-Liste. Vorzugstarife gelten für Waren aus einigen Entwicklungsländern. Seit 1993 besteht eine Zollunion mit Tschechien. Waren und Dienstleistungen können zollfrei und ohne Festlegung von Quoten zwischen beiden Ländern ausgetauscht werden. Eingeführte Waren werden allerdings zur Erhebung der Einfuhr-Mehrwertsteuer vom Zoll abgefertigt. Die Slowakei ist außerdem Mitglied der CEFTA (Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien) und hat weitere Freihandelsabkommen mit Estland, Israel, Kroatien, Lettland, Litauen und der Türkei abgeschlossen. Das Europaabkommen von 1993 zwischen der Slowakei und der EU schließlich sieht die Harmonisierung der Zollbestimmungen mit einer zehnjährigen Übergangszeit vor.
Der Außenhandel ist weitgehend liberalisiert und alle im Handelsregister eingetragenen Firmen sind zur Abwicklung von Export- und Importgeschäften berechtigt. Allerdings legt eine Verordnung des slowakischen Wirtschaftsministeriums eine Reihe von Produkten fest, für deren Einfuhr (z.B. Waffen) oder Ausfuhr (z. B. verschiedenes Lebendvieh, Textilien) Import- bzw. Exportlizenzen erforderlich sind. Einfuhrwaren müssen in der Zollbehörde zur Kontrolle vorgelegt und eine Zollerklärung eingereicht werden. Für Waren mit einem Wert über 30.000 SKK (690 Euro) muss eine schriftliche Zollerklärung auf einem Zollformular (SAD) in dreifacher Ausfertigung abgegeben werden. Die Handelsrechnung, der Ursprungsnachweis, eine Übernahmebestätigung des Spediteurs, die Packliste sowie eine Kopie des Handelsregisterauszugs des Importeurs sind beizulegen.
Zollfreie Einfuhr ist möglich bei: Transit, Verwahrung in Zolllagern, aktivem Veredelungsverkehr, Überarbeitung unter Zollaufsicht sowie bei zeitweiliger Verwendung.
Die Zollschuld wird von der Behörde festgelegt und muss innerhalb von zehn Tagen beglichen werden. Die praktische Abwicklung der Zollabfertigung sowie das Zollregime der vorläufigen Anwendung (Vormerkverkehr) entsprechen den internationalen Gepflogenheiten. Für etwa 80 Prozent aller Waren wird ein Zoll von 5 Prozent gemessen an deren Zollwert erhoben. Bedingt durch die CEFTA-Zugehörigkeit, die Freihandels- und das Europaabkommen ist die reale Zollbelastung im Durchschnitt jedoch sehr niedrig und liegt bei etwa 0,87 Prozent. Für industriell-gewerbliche (Waren – MD) (Zollkapitel 25-97) mit Ursprung in der EU kommt beim Export in die Slowakei bei den meisten Waren eine vollständige Zollbefreiung zur Anwendung. Die Einfuhr von Waren slowakischen Ursprungs in die EU ist für die meisten Waren ebenfalls zollfrei.
Für einen Großteil der Waren ist laut Gesetz der slowakische Importeur verpflichtet, bei der Einfuhr eine Erklärung über die Übereinstimmung der eingeführten Waren mit den slowakischen Normen oder ein gültiges slowakisches Zertifikat vorzulegen. Als Unterlage zu dieser Übereinstimmungserklärung muss der Importeur die entsprechenden technischen Nachweise in slowakischer Sprache (meist das slowakische Zertifikat) vorlegen. Die exakten technischen Anforderungen nach Warengruppen werden in Regierungsanordnungen laufend publiziert und sollten auf der Homepage des Slowakischen Amtes für Normung auch in englischer Sprache veröffentlicht werden. (ykk)