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Politik

"Jeder Mensch hat ein Geschlecht"

8. November 2017

Mann oder Frau? Es gibt noch ein anderes Geschlecht - das hat das Bundesverfassungsgericht jetzt anerkannt. Das Urteil aus Karlsruhe betrifft Zehntausende intersexuelle Menschen. Lucie Veith ist eine von ihnen.

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Toilettenschild
Bild: imago

DW: Lucie Veith, das Bundesverfassungsgericht hat Sie gerade von einer geschlechtslosen Person zu einer mit diversem Geschlecht erklärt. Ein Grund zu feiern?

Lucie Veith: Ja, denn diese Formulierung war schon immer ganz schräg. Diese Person hatte schließlich schon immer ein Geschlecht und hat auch eine Selbstwahrnehmung, die das ganz klar gesagt hat. Dass das im Recht bislang nicht anerkannt war, das war der Skandal. Insofern ist das Urteil menschenrechtlich ein großer Schritt, dem jetzt eine klare gesetzliche Regelung folgen muss. Natürlich ist eher traurig, dass es wieder so lange gedauert hat und erst über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehen musste.

Bislang sei "die selbstbestimmte Entwicklung und Wahrung der Persönlichkeit spezifisch gefährdet" gewesen, hat das Gericht sein Urteil begründet. Wie hat sich das im Leben von Intersexuellen geäußert?

Illustration Lila Oder was ist Intersexualität
Nicht jeder sieht aus wie die NormBild: Intersexuelle Menschen e.V./I. Krawinkel

Intergeschlechtliche Menschen werden ja sehr häufig einem Geschlecht zugeordnet, nämlich dem männlichen oder dem weiblichen. Obwohl sie einen Körper und ein Potential haben, das nicht diesen Normen entspricht. Seit 2013 konnten diese Menschen zwar eine Korrektur ihres Geschlechtseintrages beantragen. Damit hatten sie dann aber gar keinen Geschlechtseintrag mehr. Jeder Mensch hat aber ein Geschlecht. Und jeder Mensch darf damit anerkannt werden. Wenn ich nicht männlich oder weiblich bin, dann bin ich etwas anderes. Und dieses andere muss jetzt im Recht geschaffen werden.

Welche Eintragungsmöglichkeiten wünschen Sie sich? "Inter/divers"?

Das wird jetzt sicher ausgehandelt. Ich persönlich bin der Meinung, dass wir darüber nachdenken sollten, ob wir diese ganzen Einträge überhaupt noch brauchen. Weiß nicht jeder, was er ist? Brauchen wir dafür einen Eintrag? Aber das muss gesamtgesellschaftlich diskutiert werden.

Ist Deutschland damit dann Vorreiter? Oder sind andere schon weiter?

Andere Länder sind da schon weiter. Zum Beispiel Nepal oder Argentinien. Sie haben ein Gesetz, dass jemand ein Selbstzeugnis abgeben darf und dieses Zeugnis, also die Aussage "Ich bin, wer ich bin", muss auch eingetragen werden. Das gibt es dort schon.

Was muss die Politik in Deutschland sonst noch tun für Intergeschlechtliche?

Porträt - Lucie Veith
Lucie Veith vom Verein "Intersexuelle Menschen"Bild: Deutsches Institut für Menschenrechte

Es muss natürlich auch eine gesetzliche Regelung geben, die die intergeschlechtlichen Kinder vor Genitalverstümmelung schützt. Denn das haben viele aus dem Blick verloren: 95 Prozent aller intergeschlechtlichen Menschen werden entweder genitalverstümmelt oder manipuliert in ihrer Entwicklung, damit die Gesellschaft glauben darf, es gebe nur zwei Geschlechter. Das ist natürlich Irrsinn und die Schöpfung ist viel bunter.

Ich habe vor dem Interview erst einmal recherchiert, wie ich Sie am besten anspreche. Was ist Ihre Empfehlung?

Ich heiße Lucie Veith. Fragen Sie mich doch einfach, Sie können ja sprechen. Das würde ich übrigens bei jedem anderen Menschen auch machen, das ist immer eine Aushandlung. Ich brauche keine Zuweisung zu männlich oder weiblich. Wenn Sie zu der privilegierten Gruppe gehören, die sich als männlich oder weiblich sehen, dann gratuliere ich Ihnen dazu. Ich gehöre nicht dazu. Ich bin ein Mensch mit gleichen Rechten wie Sie.

Lucie Veith setzt sich im Verein "Intersexuelle Menschen" für deren Rechte ein.