Internetnutzer müssen WLAN sichern
12. Mai 2010Für Inhaber eines Internetanschlusses ist es ein Horrorszenario: Ein fremder Nutzer loggt sich in ihr Drahtlosnetzwerk (WLAN) ein und lädt jede Menge Musiktitel oder Filme illegal herunter. Die Musikindustrie verklagt daraufhin den Inhaber des Anschlusses auf hohe Summen.
Der Bundesgerichtshof hat dieser Praxis am Dienstag (12.05.2010) nun einen Riegel vorgeschoben: Wenn sich Dritte Zugang zu einem fremden Anschluss verschafften, hafte der Inhaber nicht wie ein Täter. Allerdings müssen WLAN-Nutzer ihren Anschluss mit einem eigenen Passwort schützen.
Abmahnkosten begrenzt
Im konkreten Fall ging es um eine Musikgesellschaft, die einen Internetznutzer für den illegalen Download eines Songs verklagt hatte. Der Beklagte war zum Zeitpunkt des Downloads jedoch in Urlaub, jemand hatte seinen Anschluss benutzt. Allerdings hatte er an seinem WLAN-Router nur den vom Internetanbieter eingestellten Zugangscode verwendet und diesen nicht durch ein individuelles Passwort ersetzt. Zu unsicher, urteilten die Richter.
Die Konsequenz: Wer sein Funknetzwerk nicht mit einem eigenen Passwort schützt, muss die Kosten für die Abmahnung tragen. Aber auch hier setzten die Richter ein Limit von maximal 100 Euro. In der Vergangenheit hatten sich Anwaltskanzleien darauf spezialisiert, Abmahnungen mit hohen Summen an Internetnutzer zu verschicken, die illegal Medien heruntergeladen hatten.
Autor: Benjamin Hammer (mit dpa, ap)
Redaktion: Dirk Eckert