Den Haag kann Rohingya-Vertreibung verfolgen
6. September 2018Deshalb hatte die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Fatou Bensouda, die Richter in Den Haag bereits im April beauftragt, die Zuständigkeit des IStGH in der Sache zu klären. Die Richter des Tribunals entschieden nun mehrheitlich, dass sich der IStGH mit dem Schicksal der Rohingya befassen dürfe. "Das Gericht ist für die mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig, die gegen Mitglieder des Rohingya-Volkes begangen wurden", heißt es in einer Mitteilung.
Die Richter argumentierten, dass ein Teil der Verbrechen auf dem Territorium von Bangladesch stattgefunden habe - einem Staat der das Statut des Strafgerichtshofs anerkannt hat. Das Gericht entschied auch, dass es selbst über die Auslegung seiner Kompetenzen befinden könne.
Schwerer Vorwürfe gegen Militärs
Ende August hatte dann eine UN-Untersuchungsmission in einem Bericht empfohlen, Myanmars Armee-Oberbefehlshaber und fünf Generäle vor ein internationales Gericht zu stellen. Die UN-Ermittler legen ihnen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last und dokumentieren als Beweise Vergewaltigungen und Massenmorde an den Rohingya.
Die muslimische Minderheit wird in Myanmar, dem ehemaligen Birma, seit Jahrzehnten unterdrückt und diskriminiert. Vor einem Jahr eskalierte die Lage, nachdem die Rohingya-Miliz Arsa Dutzende Polizeiposten in Myanmars westlichem Verwaltungsdistrikt Rakhine überfallen und zwölf Sicherheitskräfte getötet hatte. Die Armee nutzte die Angriffe als Vorwand, um unter dem Deckmantel des Anti-Terror-Kampfes brutal gegen die Rohingya-Bevölkerung vorzugehen.
Hunderttausende fliehen vor Armee-Gewalt nach Bangladesch
Mehr als 700.000 Angehörige der muslimischen Volksgruppe floh über die Grenze ins Nachbarland Bangladesch. Die Flüchtlinge berichteten von Plünderungen, Vergewaltigungen und Exekutionen. Laut Recherchen von Menschenrechtler war der Feldzug der myanmarischen Streitkräfte gegen die Rohingya von langer Hand vorbereitet.
ww/qu (afp, dpa, epd, kna)