Rückkehr zur Einzelfallprüfung für Syrer
3. Dezember 2015Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte nach Beratungen mit seinen Kollegen aus den Bundesländern in Koblenz, die Innenministerkonferenz hätte diese von ihm angestrebte Maßnahme gebilligt und zugleich den Wunsch damit verbunden, dass die Asylverfahren sich dadurch nicht verlängerten. Die Entscheidung sei auch aus Sicherheitsgründen geboten gewesen. Künftig soll wieder in jedem einzelnen Fall überprüft werden, welche Art von Schutz syrische Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten: den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention, politisches Asyl oder lediglich einen "subsidiären" Schutz. Einen konkreten Termin für die Rückkehr zur Einzelfallprüfung nannte de Maizière nicht.
SPD schwenkt um
Die Innenminister seien sich einig, dass eine Rückkehr zum alten Prüfverfahren die Asylverfahren nicht verlängern dürfe, so de Maizière. Über die Frage des Familiennachzugs sei nicht gesprochen worden. Hierüber und über die Einzelheiten der Umsetzung der Einzelfallprüfung müsse nun innerhalb der großen Koalition von Union und SPD in Berlin entschieden werden.
Die Einzelfallprüfung für Syrer sei notwendig, um zu wissen, wer ins Land komme, erklärte auch der Vorsitzende der Innenministerferenz, der rheinland-pfälzische Ressortchef Roger Lewentz (SPD), dessen Partei zunächst gegen die Wiedereinführung der Einzelfallprüfung war. Die Sicherheitslage nach den Anschlägen von Paris mache hier ein Umdenken notwendig, auch wenn eine Rückkehr zum Verfahren mit mündlicher Anhörung einiges mehr an Bürokratie mit sich bringe, sagte Lewentz. Die Unions-Innenminister waren ohnehin für eine Prüfung im Einzelfall.
Keine pauschale Anerkennung mehr
Bundesinnenminister de Maizière hätte im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit die Einzelfallprüfung für Flüchtlinge - unabhängig von ihrem Herkunftsland - auch ohne Zustimmung seiner Länderkollegen alleine anordnen können. Er hatte dies Anfang November auch schon getan und damit für Irritationen in der Koalition gesorgt. Auf Intervention des Kanzleramts musste er die Entscheidung auf Eis legen. Sein Argument für die Rückkehr zum alten Prüfverfahren war, dass viele Flüchtlinge, die sich als Syrer ausgeben, in Wirklichkeit aus einem anderen Land kommen.
Wegen der vielen Neuankömmlinge aus dem Bürgerkriegsland galt seit November 2014 für Syrer das sogenannte vereinfachte Verfahren. Das bedeutete, dass bei ihnen auf eine persönliche Anhörung verzichtet wurde. Vielmehr reichte seither eine schriftliche Erklärung der Betroffenen. Fast alle ankommenden Syrer erhielten auf diesem Weg den Status als Bürgerkriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Mit der Wiedereinführung der Einzelfallprüfung dürfte die Zahl der Flüchtlinge steigen, die nur den sogenannten subsidiären Schutz zugesprochen bekommen. Er berechtigt nach einer Übereinkunft der Bundesregierung erst nach zwei Jahren und nur unter verschärften Bedingungen zum Nachholen von Familienmitgliedern nach Deutschland.
qu/uh (rtr, kna, dpa, afp)