Neue Energiesparmaßnahmen in Kraft
1. September 2022Aus Sorge vor möglichen Energieengpässen in Deutschland dreht die Bundesregierung auch an kleineren Stellschrauben. An diesem Donnerstag, dem 1. September, sind eine Reihe von Energiesparvorgaben in Kraft getreten. Die Vorschriften gelten zunächst bis Ende Februar. Es handle sich um eine "Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern", heißt es im Text der Verordnung, den das Kabinett beschlossen hat. "Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus." Zusammen mit weiteren Vorgaben, die vom 1. Oktober an gelten, soll nach den Worten von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Gasverbrauch in einem Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden.
Raumtemperatur runter, Flure und Foyers bleiben kalt
So werden ab sofort Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume in öffentlichen Gebäuden nicht mehr beheizt - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe. In den Räumen öffentlicher Gebäude gilt eine Maximaltemperatur von 19 Grad Celsius - bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Arbeitsräume, in denen Menschen leichte Tätigkeiten "überwiegend im Stehen oder Gehen" verrichten, gilt eine Obergrenze von 18 Grad, für mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen sind es 16 Grad und für körperlich schwere Tätigkeiten zwölf Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht. Private Arbeitgeber erhalten mehr Spielraum bei der Regelung der Raumtemperatur etwa in Büros.
Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt. Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren - über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.
Private Schwimmbecken bleiben kalt
Private Innen- und Außenpools dürfen nicht mehr mit Gas oder Strom aus dem Netz beheizt werden. Das sei "keine lebensnotwendige Nutzung". Schwimmbecken in Rehazentren, Hotels und Freizeiteinrichtungen sind nicht betroffen.
Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. Werbetafeln bleiben nachts dunkel.
Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingängen zu Geschäftsräumen im Einzelhandel ist untersagt - außer es handelt sich um einen Notausgang oder Fluchtweg.
Die vielen Einsparvorschriften sollen laut Bundesregierung auch einen "Signal- und Vorbildeffekt" entfalten und weitere freiwillige Energiesparmaßnahmen anstoßen.
se/gri (dpa, afp, rtr)