Todesstrafe geächtet
1. April 2015Völkerrechtlich ist die Todesstrafe nicht ausdrücklich verboten, doch der #link:http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf:Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte# - der sogenannte "Zivilpakt" - schreibt verbindliche Mindestnormen vor, auch für die Länder, die weiterhin die Todesstrafe verhängen und exekutieren.
Nur für schwerste Verbrechen
Im Strafrecht gilt allgemein nur vorsätzliche Tötung oder Mord als Schwerstverbrechen. (Artikel 6, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte / ICCPR).
Dennoch gibt es eine lange Liste von angeblichen Verbrechen, die zum Todesurteil geführt haben, zum Beispiel Drogenhandel, Drogenbesitz oder Korruption.
Die Vereinigte Arabischen Emirate verhängten 2014 die Todesstrafe wegen Ehebruch, Saudi-Arabien wegen angeblicher Hexerei, in Pakistan und im Iran sind Menschen wegen "Blasphemie" und "Beleidigung des Propheten" zum Tode verurteilt worden.
Rechtsstaatliche Verfahrensgarantien
Ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (Artikel 6, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, "Zivilpakt"/ICCPR) und die Straffähigkeit des Angeklagten ist Voraussetzung einer Verurteilung. Amnesty International (AI) schreibt im jüngsten Bericht zur Todesstrafe (01.04.2015): "In den meisten Ländern, in denen 2014 Menschen zum Tode verurteilt oder exekutiert wurden, erfüllten die Verfahren nicht die internationale Standards für eine faire Gerichtsverhandlung."
Amnesty International sieht im neuen Bericht wieder mit Sorge, dass viele sogenannte Geständnisse, die als Begründung für das Todesurteil dienen, unter Folter zu Stande gekommen sind. Im Iran wurden, so AI, manche dieser Geständnisse vor dem Verfahren im Fernsehen ausgestrahlt.
Keine Minderjährige
Die Vollstreckung der Todesstrafe gegen Jugendliche, die zur Tatzeit jünger als 18 Jahren waren, und gegen Schwangere ist verboten.
Laut Amnesty-Bericht zur Todesstrafe wurden aber im Iran, auf den Malediven, in Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien, Sri Lanka und Jemen Menschen zum Tode verurteilt oder hingerichtet, die zur Tatzeit keine 18 Jahre alt waren.
Oft, so der Bericht, sei das Alter der Angeklagten umstritten, da es in vielen Ländern keine offiziellen Geburtsurkunden gebe.
UN-Protokoll gegen Todesstrafe
Das #link:http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360798/publicationFile/3615/FakultativprotokollBuergerlichePolitischeRechteII.pdf :zweite Fakultativ-Protokoll zum Zivilpakt# wurde 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Die Länder, die das Protokoll unterzeichnet und ratifiziert haben, haben die Todesstrafe generell abgeschafft. Das Protokoll erlaubt den Ländern jedoch, die Todesstrafe in Kriegszeiten wieder einzuführen.
Ende 2014 waren 81 Länder dem Protokoll beigetreten, drei Länder: Angola, Madagaskar, Sao Tome und Príncipe hatten es unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert.
OAS-Protokoll für Amerika
Die #link:http://www.oas.org/juridico/english/Sigs/a-53.html :Organisation Amerikanischer Staaten#, OAS, hat 1990 ein Protokoll gegen die Todesstrafe in Friedenszeiten verabschiedet. Von den 35 OAS-Mitgliedern haben 13 Staaten das Protokoll ratifiziert und die Todesstrafe abgeschafft. In vielen Ländern auf den amerikanischen Kontinenten werden Todesurteile weiterhin gefällt, doch lediglich in den USA wird die Todesstrafe noch vollstreckt.
Europa gegen die Todesstrafe
1982 verabschiedete der Europa-Rat das 6. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), wonach die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft wird. 46 der 47 Mitgliedstaaten haben das Protokoll ratifiziert, nur Russland nicht.
2003 trat das #link:http://conventions.coe.int/treaty/ger/treaties/html/187.htm:13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention# in Kraft. Mit der Ratifizierung wurde die Todesstrafe sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten abgeschafft. Die Europäische Union hat die vollständige Abschaffung der Todesstrafe zur Aufnahmebedingung für neue Mitgliedstaaten gemacht.
UN-Moratorium
Deutschland und die europäischen Partner setzten sich weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein. So haben die EU-Länder seit 2007 aktiv die UN-Resolution zu einem Todesstrafen-Moratorium unterstützt. Die Resolution zur weltweiten Aussetzung der Todesstrafe wird alle zwei Jahre in die UN-Generalversammlung eingebracht und gewinnt langsam aber stetig immer mehr Anhänger. Im Dezember 2014 fand in der UN-Generalversammlung die letzte Abstimmung statt. 117 Länder stimmten für das Moratorium, 38 Länder dagegen und 34 Länder enthielten sich die Stimme.